Die DIJ unterstützt die Gemeinden und Regionen mit Beratung, Informationen und Weiterbildung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
334 Gemeinden (Stand 1.1.2026) bilden das Fundament des Kantons Bern. Die Gemeindelandschaft ist sehr heterogen. Der Kanton ist an Gemeinden interessiert, die ihre Aufgaben eigenverantwortlich, mit Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und in der geforderten Qualität erfüllen können. Der Kanton fördert deshalb Reformbestrebungen der Gemeinden, damit sie ihre Aufgaben noch wirksamer und eigenverantwortlicher erfüllen können.
Mit einer wirkungsorientierten, strategischen Gemeindefusionspolitik starke und leistungsfähige Gemeinden fördern (AGR)
Ziel
Das Instrumentarium für Gemeindefusionen soll wirkungsvoller ausgestaltet und stärker auf das Zielbild für die künftige Gemeindelandschaft ausgerichtet werden. Dieses Zielbild wurde in den letzten Jahren mit den Gemeinden und Regionen in einem partizipativen Prozess erarbeitet. Das in diesem Sinne weiterentwickelte Gemeindefusionsgesetz soll 2024 dem Grossen Rat unterbreitet und rasch umgesetzt werden. Damit sollen leistungsfähige Gemeinden gefördert werden, die zu einem starken Kanton beitragen.
Bilanz
Ausgehend vom Postulat 177-2014 «Wie könnte der Kanton Bern heute [mit weniger als 50 Gemeinden] aussehen?» hatte die DIJ (AGR) vor rund zehn Jahren das Projekt zur Weiterentwicklung der Gemeindelandschaft im Kanton Bern entwickelt. 2019 unterbreitete die DIJ dem Grossen Rat den Bericht «Zukunft Gemeindelandschaft Kanton Bern». Als Folge davon erhielt die DIJ den Auftrag, in partizipativer Weise mit den Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern ein Zielbild zur zukünftigen Gemeindelandschaft zu erarbeiten. Der abschliessende Bericht lag Ende 2022 vor. Anschliessend wurde eine Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes (GFG) erarbeitet. Der Grosse Rat hat die Vorlage am 4. Juni 2024 verabschiedet und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Das totalrevidierte GFG ermöglicht einen gezielteren Mitteleinsatz als bisher und fördert mit dem Instrument «Zentrumsbonus» insbesondere die Bildung von Zentren, auch im ländlichen Raum. Der Kanton Bern verfügt somit heute über eine zeitgemässe Grundlage für Gemeindefusionen, sollte der Druck zu Zusammenschlüssen z.B. wegen anhaltenden Schwierigkeiten bei der Besetzung öffentlicher Ämter oder steigender technischer und rechtlicher Herausforderungen wieder ansteigen.
Gemeindefusionsgesetz geht an den Grossen Rat (Mitteilung vom 23. November 2023)
Link zur aktuellsten Version des GFG
Ausblick
Der Vollzug der neuen gesetzlichen Grundlage für die Gemeindefusionen steht in der kommenden Legislatur im Vordergrund der AGR-Tätigkeiten. Das AGR erneuert die entsprechenden Hilfsmittel und Beratungsangebote. Eine Analyse hat keinen zusätzlichen gesetzlichen Handlungsbedarf im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit ergeben, aber einen Bedarf für verbesserte rechtliche Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Bildung überkommunaler Bauverwaltungen. Auch diese Beratungstätigkeit wird das AGR in der kommenden Legislatur optimieren.
Die Regionenstrategie des Kantons konsolidieren und den Dialog mit den Regionen fördern (AGR)
Ziel
Die vom Grossen Rat bestätigte «Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (SARZ)» soll konsolidiert und vertieft werden. Mit einer engen Zusammenarbeit und einem intensiven Dialog mit den Regionalkonferenzen und den vereinsrechtlich organisierten regionalen Organisationen sollen die Regionen und ihre Scharnierfunktion zwischen Kanton und Gemeinden gestärkt werden. Dadurch können sie ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen.
Die Regionen nehmen im grossen und heterogenen Kanton Bern eine wichtige Rolle in bestimmten Aufgabengebieten wie der Raum- und der Verkehrsplanung oder der Kulturförderung wahr. Allgemein fungieren sie als Scharnier zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Wegen der steigenden Komplexität der Aufgaben und der wachsenden gemeindeübergreifenden Verflechtungen gewinnen die Regionen weiter an Bedeutung.
Projekt «Weiterentwicklung der regionalen Stärken» der Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026
Bilanz
Die Regionenstrategie des Kantons wurde 2016 mit der Evaluation der «Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (SARZ)» überprüft. Die Evaluation hatte ergeben, dass die gemeinderechtlich organisierten Regionalkonferenzen und die vereinsrechtlich organisierten Planungsregionen gut funktionieren und ihre Aufgaben ausgezeichnet erfüllen. In Regionen ohne Regionalkonferenz bestehen weiterhin keine Tendenzen zur Einführung von Regionalkonferenzen.
Das AGR fokussiert heute auf die laufende Verbesserung der Zusammenarbeit mit und unter den Regionen – unabhängig von der institutionellen Organisation. Dies gilt für die Zusammenarbeit mit dem Kanton, bei der Erfüllung der regionalen Aufgaben, bei der Bewirtschaftung und Weiterentwicklung der regionalen Raumplanungsinstrumente sowie bei den weiteren Aufgaben im Bereich der regionalen Kulturförderung oder der regionalen Energieberatung. Das AGR unterstützt und berät die Regionen und organisiert periodische Austauschtreffen mit den Regionen.
Ausblick
Das AGR setzt die Zusammenarbeit und den Dialog mit den Regionen fort und sorgt für optimale Rahmenbedingungen.