Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das totalrevidierte Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Totalrevision will der Regierungsrat die finanzielle Unterstützung von freiwilligen Gemeindefusionen anpassen und neu ausrichten: Ab 2025 soll es möglich sein, für strategische Fusionen zusätzliche Förderbeiträge zu bewilligen. Dafür werden entsprechende Kriterien gesetzlich festgehalten. Ein unter Beteiligung der Gemeinden und Regionen erarbeitetes Zielbild zeigt auf, wo strategische Zusammenschlüsse mittel- und langfristig Sinn machen. Gleichzeitig sollen aber freiwillige Gemeindezusammenschlüsse jeder Art weiterhin von einer finanziellen Basisunterstützung sowie vom Beratungsangebot und bestehenden Materialien wie Musterunterlagen profitieren können.
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