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Der Religionsvielfalt gerecht werden

Die DIJ gestaltet die Beziehungen zwischen Kanton und Landeskirchen sowie Religionsgemeinschaften.

Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und Herkunft ist eine gesellschaftliche Errungenschaft, die in einer zusammenwachsenden Welt aktiv gepflegt werden muss.

Die Religionslandschaft des Kantons Bern hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert: Gemäss der 2022 veröffentlichten Datenerhebungen des Bundesamts für Statistik bilden die Reformierten mit 47 Prozent zwar nach wie vor die grösste Gruppe, aber nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung (ab 15 Jahren). Der Anteil der Menschen ohne Religionszugehörigkeit beträgt aktuell 25 Prozent. Rund 12 Prozent der Bernerinnen und Berner gehören heute einer privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaft an.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Kanton Bern eine zeitgemässe Religionspolitik, die sowohl der Religionsvielfalt als auch den gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen Rechnung trägt.

Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) ist für die Umsetzung verantwortlich.

Vernetzung mit den Religionsgemeinschaften stärken (BKRA)

Eine Fachgruppe wird bis Mitte 2024 prüfen, in welcher Form der direkte Austausch zwischen staatlichen Stellen und den Religionsgemeinschaften im Rahmen der vorhandenen Ressourcen gestärkt werden kann. Die Beziehungen zu den Gemeinschaften sollen weiter optimiert werden und rasches Handeln im Alltag wie im Krisenfall ermöglichen. Eine breit angelegte Umfrage soll bis Mitte 2023 vertiefte Kenntnisse über privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften generieren.

Ungleichbehandlungen identifizieren und reduzieren (BKRA)

Strukturelle Ungleichbehandlungen gegenüber Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen sollen schrittweise identifiziert, analysiert und reduziert werden. Ein erster Schritt betrifft den Bereich der Seelsorge in kantonalen Institutionen. Der BKRA wird in einer Pilotphase 2023-2025 den Verein «Multireligiöse Begleitung» strategisch begleiten, um weitere Erkenntnisse zur Situation zu gewinnen und Massnahmen zu erarbeiten. Ziel ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Seelsorgeangebots von Seelsorgerinnen und Seelsorgern privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften in kantonalen Institutionen.

  • Projekt «strukturelle Ungleichbehandlungen aufgrund Religionszugehörigkeit reduzieren» der Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026

Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zur Förderung privatrechtlich organisierter und interreligiöser Institutionen prüfen (BKRA)

Privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften und interreligiöse Institutionen sollen künftig gezielte Unterstützung beantragen können, um die Professionalisierung religiöser Akteure voranzutreiben. In einem ersten Schritt wird der BKRA bis Mitte 2024 mögliche Finanzierungsquellen eruieren sowie Fördervoraussetzungen und den Prozessablauf definieren. Dies soll dazu beitragen, die staatliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Landeskirchen zu reduzieren. Im Kontext des Berichts «Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern» hatte der Grosse Rat 2015 verlangt, Massnahmen zur Förderung von Religionsgemeinschaften zu prüfen, die gesellschaftlich relevante Leistungen erbringen. Während die Landeskirchen gestützt auf das Landeskirchengesetz für ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse entschädigt werden, ist dies bei privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Institutionen bisher nicht der Fall.

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