Die DIJ ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich der Justiz, koordiniert die Zusammenarbeit mit der unabhängigen Justiz und Staatsanwaltschaft und führt bestimmte Beschwerdeverfahren durch. Sie ist für das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren zuständig und führt das Handelsregisteramt.
Aufgeführt sind Schwerpunkte des Rechtsamtes (RA), der Betreibungs- und Konkursämter (BAKA) und des Handelsregisteramtes (HRA).
Mehr Transparenz im Datenschutz: Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (RA)
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll das Datenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gemeinden sollen von ihren Aufsichtsaufgaben entlastet werden, indem diese grundsätzlich der kantonalen Datenaufsichtsstelle übertragen werden. Das Verfahren zur Wahl der oder des kantonalen Datenschutzbeauftragten soll neu definiert werden. Das Datenschutz-gesetz wird insgesamt übersichtlicher und verständlicher und trägt so im Alltag zur besseren Umsetzung des Datenschutzes bei. Der Kanton Bern ist verpflichtet, die europäischen Datenschutzvorgaben gestützt auf die Schengen-Akquise zu übernehmen. Ausserhalb der Schengen-Zusammenarbeit gilt die Schweiz als Drittstaat und darf mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur Personendaten austauschen, wenn sie ein angemessenes Schutzniveau hat.
Für den elektronischen Rechtsverkehr: Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (RA)
Der Kanton Bern führt eine gesetzliche Grundlage ein, welche die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren ermöglicht. Rechtsschriften sollen künftig rechtsgültig elektronisch eingereicht werden. Die Behörden können Entscheide und Verfügungen elektronische mitteilen. Diese Grundlagen sind für die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeit von zentraler Bedeutung. Die Umsetzung auf kantonaler Ebene hängt vom Erlass des neuen Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Damit der Rechtsverkehr auf allen Ebenen durchgängig medienbruchfrei funktioniert, muss der Kanton sich mit dem Bund abstimmen.
Einführung digitale Konkurseinvernahme (BAKA)
Das Verfahren der Konkurseinvernahme soll - wie schon der Vollzug bei Pfändungen - digitalisiert werden. Dies ermöglicht, Daten systematisch und entlang der Arbeitsschritte zu erheben. Der Digitalisierungsschritt erlaubt eine raschere Kommunikation mit den Vertragspartnern/-innen der Konkursiten/-innen und bereitet den Weg für die vollständige digitale Verfahrensabwicklung. Die Einführung ist für Ende 2024 vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll auch die Anbindung an Justitia 4.0 geprüft werden.
Einführung eines Chatbots beim Handelsregisteramt (HRA)
Die Kundschaft des Handelsregisteramtes soll unabhängig von Zeit und Ort mit dem Handelsregisteramt über einfachere formelle Anforderungen an Eintragungsbelege kommunizieren können. Dazu soll das Chatten mit einem technischen System ermöglicht werden.