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Raumplanung als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung

In der Raumplanung fördert die DIJ die nachhaltige räumliche Entwicklung des Kantons. Sie gewährleistet das Grundbuch und verantwortet Geoinformationen.

Die Raumplanung leistet einen wesentlichen Beitrag an eine hohe Lebensqualität der Bevölkerung. Sie sichert gute Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft und trägt zum Schutz von Natur und Umwelt bei. Dabei steht sie im Spannungsfeld widerstrebender Interessen. Das Ziel ist, mit guter Raumplanung eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Als übergeordnete raumplanerische Leitlinie gilt die Siedlungsentwicklung nach innen. Sie ist Herausforderung und Chance in einem: Der Kanton Bern will die räumliche Entwicklung in das bereits weitgehend bebaute Gebiet lenken, das Verdichtungspotenzial ausschöpfen und die Zersiedelung stoppen. Baulücken sind zu schliessen und unüberbaute oder unternutzte Bauzonen sind verfügbar zu machen. Gewachsene Siedlungen und Dorfkerne sollen unter Berücksichtigung der identitätsstiftenden Baukultur erneuert werden. Die Landschaft soll nachhaltig entwickelt werden, damit hohe Lebens- und Umweltqualität ebenso erreicht werden wie gute räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft.

Drei Ämter der DIJ leisten Beiträge im Bereich Raum:

  • Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
  • Amt für Geoinformationen (AGI)
  • Grundbuchamt (GBA)

Die Raum- und Siedlungsentwicklung auf den Klimaschutz und die Energiewende ausrichten (AGR)

Die Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende sollen bei der Umsetzung der raumplanerischen Leitidee der Siedlungsentwicklung nach innen stärker berücksichtigt werden. Dabei geht es etwa darum, Siedlungen energieeffizienter und klimaresilienter zu machen oder die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Entwicklung soll im Einklang mit dem Landschafts- und Ortsbildschutz erfolgen und die Biodiversität fördern. Attraktive und nachhaltige Wohn- und Arbeitszonen sollen entstehen.

  • Projekt «Raumplanung unterstützt Energierwende» der Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026

Die Digitalisierung der Raumplanung konsolidieren und weiterentwickeln (AGR)

Das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) und das elektronische Planerlassverfahren (e-Plan) sollen optimiert und weiterentwickelt werden. eBau ermöglicht die einfache, elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens. Seine Anwendung ist bereits obligatorisch. Mit ePlan wird das digitalisierte Planerlassverfahren gestaffelt bis Ende 2026 in allen Gemeinden eingeführt. Damit erfolgt ein Digitalisierungsschub in einem volkswirtschaftlich und politisch besonders relevanten Bereich.

Planungsverfahren partnerschaftlich gestalten und beschleunigen (AGR)

Die DIJ mit dem AGR und dem Rechtsamt sowie der Verband bernischer Gemeinden (VBG) wollen im «Kontaktgremium Planung» Optimierungen des Genehmigungs- und Beschwerdeverfahren definieren. Diese sollen zu einem einfacheren, partnerschaftlichen und rascheren Planungsverfahren führen und Entwicklungen erleichtern. Diese Arbeiten des Kontaktgremiums Planung folgen auf die Verbesserungen am Vorprüfungsverfahren, die mit der Baugesetzanpassung im Jahr 2022 realisiert wurden.

Nachhaltige Lösungen für Abbau, Deponie und Transporte (ADT) fördern (AGR)

Der Vollzug im ADT-Bereich soll im Zusammenspiel mit der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) weiter optimiert werden. Mit dem ADT-Controllingbericht 2024 sollen dem Grossen Rat Reformvorschläge unterbreitet werden, um der zunehmenden Planungs- und Baublockade entgegenzuwirken. Die Planung und der Betrieb von Abbau- und Deponiestellen und die damit verbundenen Transporte sind für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons bedeutsam und wegen der Auswirkungen auf Raum und Umwelt umstritten. Die Federführung bei ADT-Vorhaben haben in der Planungsphase das AGR und in der Betriebsphase das Amt für Wasser und Abfall (BVD).

Das Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) weiterentwickeln (AGR)

Das ESP-Programm soll weiterentwickelt und an ausgewählten Standorten (strategische Arbeitszonen, SAZ) sollen grössere zusammenhängende Flächen planerisch soweit bereitgestellt werden, dass sie bei Bedarf innerhalb von wenigen Monaten baureif sind. Damit können an ausgewählten Standorten gute Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Den Spielraum für Bauen ausserhalb der Bauzone nutzen (AGR)

Die Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzone sind abschliessend bundesrechtlich geregelt. Die begrenzten Handlungsspielräume des Kantons sollen konsequent genutzt und die Zusammenarbeit unter den betroffenen Akteuren verbessert werden. Im Austausch mit Bauwilligen, Gemeinden und von der Thematik besonders betroffenen Regionen soll der ländliche Raum gestärkt werden. Die im Dialog mit Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern erarbeiteten Lösungsansätze betreffend Austausch und Kooperation zwischen den Behörden, die Kommunikation mit Verantwortlichen und Betroffenen sowie die Beratung im Vorfeld von Baugesuchen sollen konkretisiert und umgesetzt werden.

Den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) weiterentwickeln (AGI)

Das Angebot an eigentümer- und behördenverbindlichen Daten im ÖREB-Kataster soll bedürfnisgerecht mit neuen Funktionen und Informationen erweitert werden. Damit werden die Anliegen der Gemeinden, Notariate, Immobilienfirmen und der Grundeigentümerschaft besser abgedeckt. Das Amt für Geoinformationen beteiligt sich zu diesem Zweck an der Entwicklung der neuen ÖREB-Strategie 2024-2027 des Bundes und wird diese kantonal umsetzen.

Grundbuchabfragen weiter digitalisieren: «Grudis public» ausbauen (GBA)

Mit der Ausbaustufe 3 von GRUDIS public sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ab 2023 einfach digital Zugriff auf sämtliche Daten ihrer Grundstücke im Grundbuch erhalten. Dies wird zuerst für Privatpersonen und anschliessend für die weitere Eigentümerschaft wie Unternehmen umgesetzt. GRUDIS public erlaubt heute schon, die öffentlichen Daten des Grundbuchs grundstücksbezogen online via BE-Login einzusehen. Der Kanton Bern ist mit dieser Lösung schweizweit führend. Mehrere Kantone interessieren sich dafür und wollen sich auch an der Finanzierung beteiligen.

Die Zusammenarbeit mit dem Notariat optimieren (GBA)

Die Grundbuchämter wollen die Zusammenarbeit mit dem Notariat optimieren. Für den Austausch zwischen GBA und Notariaten zu konkreten, aktuellen Anliegen soll ein neues Gefäss geschaffen werden. Ab Mitte 2023 wird zudem das Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung mit einer digitalen Plattform erweitert. Gleichzeitig soll diese neue Plattform den GBA-internen Wissenstransfer zwischen den Grundbuch-Standorten erleichtern, was zu einer einheitlichen Praxis beiträgt.

Mit «Building Information Modeling» die Effizienz steigern (AGI)

Bis 2024 wird eine Fachgruppe unter Leitung des Amts für Geoinformation mit den interessierten Ämtern der Kantonsverwaltung die Grundlagen für die Standardisierung und Einführung von Building Information Modeling (BMI) erarbeiten und einen Aktionsplan entwickeln. Die BIM-Methodik ermöglicht, ober- oder unterirdische Objekte digital zu modellieren und sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg darzustellen. Sie verändert die Bau- und Planungsbranche nachhaltig: Genaue digitale Informationen ermöglichen, die Planung, Genehmigung, Realisierung und den Betrieb von Infrastrukturen effizienter zu gestalten.

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