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Bern als Familienkanton stärken

Die DIJ trägt mit dem Vollzug der Prämienverbilligung der Krankenkassen und ihren Koordinations- und Aufsichtsaufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu einem familienfreundlichen Kanton bei.

Die Familie hat eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Vielfalt an gelebten Familienformen ist gross. Der Kanton Bern will gute und faire Lebensbedingungen anbieten. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, zu der die DIJ mit verschiedenen Leistungen des Amts für Sozialversicherungen (ASV), des Kantonalen Jugendamtes (KJA) sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beiträgt.

Soziale Sicherheit 2.0 – für ein nachhaltiges und wirkungsvolles Prämienverbilligungssystem (ASV)

Um einen möglichst effektiven, nachhaltigen und zielführenden Einsatz zu ermöglichen, sollen die Wirkungen der sozialen Bedarfsleistungen ermittelt werden. Gestützt darauf sollen Lösungsansätze definiert werden, um insbesondere Familien besser zu unterstützen und Fehlanreize bei den Instrumenten der sozialen Sicherheit zu korrigieren. In den vergangenen Jahren haben die Ausgaben zugunsten der sozialen Sicherheit deutlich zugenommen, insbesondere auch für Leistungen in der ganzen oder teilweisen Zuständigkeit der Kantone.

  • Projekt «optimiertes Prämienverbilligungssystem» der Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026

NFFS – ein gemeinsames Fallführungssystem für KESB und Sozialdienste (KJA/KESB)

Ein neues Fallführungssystem (NFFS) soll beschafft werden, das auf die aktuellen und künftigen Anforderungen der Sozialdienste und KESB ausgerichtet ist und dabei auch die für den Kanton erforderlichen Steuerungsdaten abdeckt. NFFS soll die Mitarbeitenden der Sozialdienste und der KESB in der Dossierführung unterstützen und von administrativen Arbeiten entlasten. Das Projekt wird gemeinsam von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und der (DIJ) verantwortet; die Federführung liegt bei der GSI. Die Einführung ist ab 2025 vorgesehen. Die politischen Entscheide für die Finanzierung des Vorhabens erfolgen voraussichtlich Ende 2023. Die Fallführung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes findet bei den KESB und auf kommunaler Ebene in den Sozialdiensten statt.

Den einvernehmlichen Kindesschutz stärken (KJA/KESB)

Der einvernehmliche Kindesschutz soll durch ein neues Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem gestärkt werden. Die Entschädigung der Sozialdienste soll nicht mehr als Teil der wirtschaftli-chen Sozialhilfe erfolgen, sondern mit eigenen Fallpauschalen abgerechnet werden. Indikationsstellung und Fallführung sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Sozialhilfe finanziert und finanzielle Fehlanreize beseitigt werden. Ziel ist eine höhere Akzeptanz und Wirksamkeit von Hilfeleistungen insgesamt sowie die Verhinderung von unnötigen behördlichen Massnahmen. Die Entflechtung von Kindesschutz und wirtschaftlicher Sozialhilfe führt auch zu einer verbesserten Kostentransparenz bei den Sozialdiensten.

Angebotsplanung der Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche (KJA)

Im Zeitraum von 2022-2025 wird erstmals ein Planungszyklus zur Erstellung der Angebots- und Kostenplanung der besonderen Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Darauf aufbauend wird dem Regierungsrat voraussichtlich im Jahr 2025 ein erster Bericht zur Angebots- und Kostenplanung vorgelegt. Das neue Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) sieht periodisch die Erstellung einer solchen Planung vor. Die Angebotsplanung ist das zentrale, strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der besonderen Förder- und Schutzleistungen. Gestützt darauf werden vielfältige, qualitativ gute und quantitativ ausreichende ambulante und stationäre Leistungen für Kinder mit einem besonderen Förder- und Schutzbedarf bereitgestellt.

Vier kantonale Einrichtungen als Teil der DIJ (KJA)

Für die stationären und pädagogischen Einrichtungen der DIJ wird eine neue Zuordnung sowie ein neues Führungsmodell etabliert, das Governance-Überlegungen bestmöglich Rechnung trägt. Seit dem 1. Januar 2023 sind die vier kantonalen Einrichtungen (BEObachtungsstation Bolligen, Jugendheim Lory, Schulheim Schloss Erlach und Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz) administrativ-organisatorisch dem Kantonalen Jugendamt angegliedert. Als strategische Führungsorgane werden über alle vier Einrichtungen insgesamt drei Kommissionen eingesetzt (eine gemeinsame für die BEObachtungsstation Bolligen und das Jugendheim Lory), die als vorgesetzte Organisationseinheit der Einrichtungen fungieren und die konzeptionelle Ausrichtung und Gestaltung der Leistungsangebote der Einrichtungen verantworten.

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