Logo Kanton Bern / Canton de BerneDirektion für Inneres und Justiz

Für ein leistungsfähiges Justizsystem

Die Justiz ist von der Verwaltung unabhängig und verfügt mit der Justizleitung über ein eigenes Organ für die Verwaltung der Ressourcen von Obergericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht. Die Gesetzgebung im Bereich der Justiz und der weiteren Aufgabenfelder der DIJ ist Sache der Direktion. Zwei Gesetzgebungsprojekte, die Justizreform und das Notariatsgesetz, haben besondere Relevanz.

Justizreform

Der Kanton Bern hat eine leistungsfähige und effiziente Justiz. Die Evaluation der Justizreform 2011 hat aber gezeigt, dass die Organisation der Justiz und die Kompetenzen der Justizleitung nicht immer stufengerecht in Gesetz bzw. Verfassung abgebildet sind. Bestimmte Abläufe in der Organisation der Justiz sowie im Zusammenspiel mit der Verwaltung und der Legislative sollten zudem punktuell optimiert werden. Die Justizreform sieht deshalb unter anderem vor, die Justizleitung neben den obersten Gerichten und der Generalstaatsanwaltschaft in der Kantonsverfassung zu verankern. Die Organe der Justiz werden sollen wie die Organen der Exekutive und der Legislative auf Verfassungsstufe abgebildet werden.

Bilanz

In der Vernehmlassung war die Verfassungs- und Gesetzesrevision grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Mehrfach wurden aber Bedenken zur zentralen Frage der Verfassungsmässigkeit der Justizleitung und ihrer Kompetenzen geäussert. Die DIJ holte bei Prof. G. Biaggini, Universität Zürich, ein Gutachten ein. Dieses kommt zum Schluss, dass die Organisation der bernischen Justiz mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist. Namentlich bleiben Gewaltenteilung und richterliche Unabhängigkeit gewährleistet. In der Vernehmlassung stiessen auch die Einführung von Assistenzstaatsanwälten/innen zur Entlastung der Staatsanwälte/innen sowie die Verbesserung der Aufgabenteilung zwischen den regionalen und dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht auf Zustimmung.

In der ersten Lesung in der Herbstsession 2021 hat der Grosse Rat der Abbildung in der Verfassung grundsätzlich zugestimmt. Der Name der Justizleitung soll aber in Justizverwaltungsleitung umgeändert werden.

  • Gutachten zur Vereinbarkeit von Organisation und Aufgaben der Justizleitung des Kantons Bern mit dem übergeordneten Recht, Prof. G. Biaggini, 20. April 2020, Zürich

Ausblick

Weil es sich um eine Revision der Verfassung handelt, ist eine zweite Lesung obligatorisch. Diese ist für die Frühlingssession 2022 vorgesehen. Die ebenfalls obligatorische Volksabstimmung wird voraussichtlich im Jahr 2023 stattfinden.

Notariatsgesetz

Im November 2015 hat der Grosser Rat zwei Motionen überwiesen, welche im Kern ein neues Bemessungssystem für Notariatsgebühren mit stärkerem Wettbewerbsspielraum sowie moderne Organisationsformen für das bernische Notariat forderten.

Bilanz

Das neue Notariatsgesetz regelt die berufliche Situation von rund 350 bernischen Notarinnen und Notaren sowie ihr Verhältnis zu ihrer Klientschaft. Es hat im Grossen Rat breite Zustimmung gefunden. Bezüglich Organisationsform liegt ein schweizweit vergleichsweises modernes Gesetz vor. So wird neu ermöglicht, ein Notariat in der Rechtsform einer AG oder GmbH zu führen. Notariate können neu auch Bürogemeinschaften mit qualifizierten Beratungsdienstleistungen eingehen. Weiter sollen mit dem neuen Gesetz die Digitalisierung in den bernischen Notariaten gefördert und administrative Vereinfachungen ermöglicht werden.

Im politischen Brennpunkt standen die Notariatsgebühren. Der Grosse Rat hat hier unter Mitwirkung der DIJ einen breit abgestützten Kompromiss gefunden. Die bisherigen Staffeltarife in den Hauptgeschäften (Verträge über Grundstücke, Inventare und Gesellschaftsgründungen) werden zwar beibehalten. Es wird neu aber möglich sein, die Minimalgebühren bei bedürftiger oder gemeinnütziger Klientschaft zu unterschreiten. Neu wird auch die Gebühr nach Zeitaufwand viel wichtiger: sie ersetzt die heutigen einfachen Rahmentarife und insbesondere auch den bisherigen Staffeltarif für Verträge über Grundpfandrechte (Schuldbriefe).

Ende April 2021 hat der Regierungsrat auch die Ausführungsbestimmungen (Notariatsverordnung, Gebührenverordnung verabschiedet. Seit Juni 2021 ist das neue Recht in Kraft.

Ausblick

Die DIJ bereitet zurzeit einen Grundsatzentscheid über das künftige Revisionssystem vor: Jedes Notariat soll künftig seine Revisorin oder seinen Revisor selber bestimmen können. Die DIJ entscheidet als Aufsichtsbehörde über die Zulassung zur Notariatsrevision. Der Modellwechsel bedingt, dass die Arbeiten des heute vom Verband bernischer Notare gestellten Hauptrevisors neu organisiert werden müssen (Kontrolle der Revisionen, Sammeln und Bewerten der Revisionsprotokolle, Aus- und Weiterbildung der Revisorinnen und Revisoren).

Der Grosse Rat hat in den Übergangsbestimmungen zur Teilrevision des Notariatsgesetzes zudem eine ausführliche Evaluation verlangt. Diese muss acht Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen erfolgen. Mit der Evaluation soll überprüft werden, wie sich die neuen Organisationsformen auf die Unabhängigkeit der Notariate auswirkt und ob die Notariate den Wettbewerbsspielraum des neuen Gebührensystems ausschöpfen.

Seite teilen