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Bern als Familienkanton stärken

Die Familie hat eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung und die Vielfalt an gelebten Familienformen ist gross. Der Kanton Bern will deshalb gute und faire Lebensbedingungen anbieten. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, zu der die DIJ mit verschiedene Leistungen beiträgt. Zwei werden vorgestellt:

  • Die Verbilligung der Krankenkassenprämien: Damit werden Familien finanziell entlastet.

  • Das neue Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG): Es verbessert die Unterstützung von Kindern, die auf besonderen Schutz angewiesen sind.

Prämienverbilligungen

Rund 287’300 Personen oder 28 Prozent der Bevölkerung des Kantons Bern erhielten 2020 eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien . Damit sollen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen – darunter viele Familien – entlastet werden. Das Anrecht wird bei über 95 Prozent der Berechtigten automatisch gestützt auf die Steuerdaten überprüft. Rund 5 Prozent müssen einen Antrag stellen. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone seit Anfang 2021 die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.

2020 wurden im Kanton Bern rund 445 Mio. Franken ausbezahlt. Zusätzlich finanzierte der Kanton rund 214 Mio. Franken an die Krankenkassenprämien von Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger/innen. Der Bund beteiligte sich mit rund 343 Millionen Franken (52%) an den Kosten.

Bilanz

Im April 2019 hat der Regierungsrat entschieden, ab 2020 gezielt Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung bei unteren mittleren Einkommen zu entlasten. Rund 13'000 Personen profitieren neu von einer Prämienverbilligung und rund 50'000 Berechtigte erhalten eine höhere Verbilligung. Der Kanton setzt dafür im Jahr 2020 23 Mio. Franken und ab den Folgejahren 30 Mio. Franken jährlich ein.

Ausgangspunkt dafür war ein Bundesgerichtsentscheid vom 22. Januar 2019 zur Frage der Einkommensgrenze für die Gewährung von Prämienverbilligung. Das Bundesgericht beurteilte erstmals, was unter unteren und mittleren Einkommen zu verstehen ist, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG, SR 832.10) zu entlasten sind. Demnach sollen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen, wenn sie zu den unteren mittleren Einkommen zwischen 70 und 100 Prozent des medianen Reineinkommens zählen. Das Bundesgericht beurteilte die Grenze von 72.5 Prozent des medianen Reineinkommens, für welche der Kanton Luzern Prämienverbilligung ausrichtete, als nicht rechtskonform, da untere mittlere Einkommen zu wenig entlastet werden.

Eine detaillierte Analyse im Kanton Bern zeigte einen Handlungsbedarf bei Ehepaaren mit einem Kind. Die DIJ hat eine Kombination von Massnahmen vorgeschlagen, womit per 1.1.2020 die Grenze der Prämienverbilligung für ein Ehepaar mit einem Kind von 67 auf 76 Prozent angehoben wurde.

Anmerkung

Per 1.1.2020 fand eine Systemumstellung statt. Zuvor wurde das Anrecht unterjährig (jeweils per 1.7.) auf die neusten Steuerdaten abgestützt ein zweites Mal ermittelt. Seit 1.1.2020 erfolgt die Anspruchsberechnung aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres. Die zahlenmässige Veränderung ist nicht die Folge einer Sparmassnahme oder einer ausserordentlich positiven Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Bernischen Bevölkerung, sondern einzig auf die vorgängig beschriebene Systemumstellung zurückzuführen.

  • Mediendokumentation vom 4. April 2019

Ausblick

Die Prämienverbilligung bleibt ein zentrales Anliegen und erhält im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für viele Familien eine neue Bedeutung. Das System soll noch fairer und einfacher werden, damit es langfristig seine hohe Akzeptanz behält. Mit Inkrafttreten des revidierten Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) per 1.1.2022 werden für die Berechnung des Anrechts auf Prämienverbilligung Konkubinatspaare mit mindestens einem gemeinsamen Kind den verheirateten Paaren gleichgestellt. Zudem wird die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs von jungen Erwachsenen vereinfacht.

Mit kurzen Erklärvideos soll der Berner Bevölkerung das System der Prämienverbilligung einfach und verständlich erläutert werden. Ein erstes Video ist seit Anfang Juli 2020 live.

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

Im Kanton Bern sind rund 4'000 Kinder und Jugendliche auf besonderen Schutz angewiesen. Für sie stehen 97 stationäre Einrichtungen und rund 60 ambulante Anbieterinnen und Anbieter (z.B. sozialpädagogische Familienbegleitung oder Familienpflege) zur Verfügung. Die Nettogesamtkosten für Gemeinden und Kanton für diese Leistungen betragen rund 160 Mio. Franken jährlich.

Bisher fehlte die Transparenz zu Leistungen und Kosten. Die Beteiligung der Betroffenen an den Kosten ist sehr unterschiedlich. Auf Seite des Kantons teilen sich bisher vier Direktionen und fünf Ämter die Verantwortung. Das bisherige System ist kompliziert, unübersichtlich und es fehlen wirksame Steuerungsinstrumente.

Aus Gründen der Gleichbehandlung mit vergleichbaren Einrichtungen und Gouvernanz-Überlegungen wollte der Regierungsrat im Hinblick auf die Einführung des neuen KFSG zudem fünf kantonale Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus der kantonalen Verwaltung ausgliedern.

Bilanz

Neuer rechtlicher Rahmen zu den Leistungen für Kinder mit Förder- und Schutzbedarf

Das neue Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) will sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf sowie deren Eltern Zugang zu qualitativ guten und bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen haben. Leistungen, Kosten und Tarifbildung sollen einheitlich und transparent und aus einer Hand gesteuert werden. Das Pflegekinderwesen wird als tragender Pfeiler in der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt.

Kantonale Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Im Frühling 2021 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kreditantrag für die Ausgliederung der fünf kantonalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Er wollte, die Einrichtungen per 1. Januar 2023 in die Selbständigkeit zu überführen, um damit ihre Gleichbehandlung mit den weiteren 92 nichtstaatlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Zwar unterstützte die zuständige Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats das Anliegen. Der Grosse Rat entschied aber in der Sommersession 2021, auf den Kreditantrag nicht einzutreten und die Einrichtungen in der kantonalen Verwaltung eingebunden zu lassen.

Ausblick

Das neue KFSG und seine Ausführungsverordnungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Kantonale Jugendamt (KJA) wird mit den Einrichtungen im stationären Bereich und den Leistungserbringer/innen im ambulanten Bereich Leistungs- bzw. Gesamtleistungsverträge abschliessen. Im Pflegekinderbereich kommt künftig ein einheitliches Tarifsystem zur Anwendung. Eine Beratungsstelle für Pflegefamilien wird eingerichtet und ein Gutscheinsystem für Weiterbildungen installiert.

Mit der Angebotsplanung steht künftig ein zentrales, strategisches Instrument zur Planung und Steuerung der Förder- und Schutzleistungen zur Verfügung. Damit kann der Kanton rechtzeitig dafür sorgen, dass vielfältige, qualitativ gute und ausreichende ambulante und stationäre Leistungen bereitstehen. Der erste vierjährige Planungszyklus startet im 2022.

Die fünf kantonalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben kantonal. Aufgrund geänderter Zuständigkeiten werden vier der fünf Einrichtungen per April 2023 innerhalb der Verwaltung umgegliedert. Die DIJ wird drei Einrichtungen von anderen Direktionen übernehmen: Das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz und das Schulheim Schloss Erlach (beide bisher bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion) sowie das Jugendheim Lory (bisher bei der Sicherheitsdirektion). Die Beobachtungsstation Bolligen ist bereits heute bei der DIJ angesiedelt. Das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee wechselt von der GSI in die Bildungs- und Kulturdirektion.

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