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Der Religionsvielfalt gerecht werden

Die DIJ gestaltet die Beziehungen zwischen Kanton und Landeskirchen sowie Religionsgemeinschaften.

Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und Herkunft ist eine gesellschaftliche Errungenschaft, die in einer zusammenwachsenden Welt aktiv gepflegt werden muss.

Die Religionslandschaft des Kantons Bern hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert: Gemäss der 2025 veröffentlichten Datenerhebung des Bundesamts für Statistik gehört etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung (ab 15 Jahren) einer Landeskirche an. Der Anteil der Menschen ohne Religionszugehörigkeit beträgt aktuell über 30 Prozent. Rund 13 Prozent der Bernerinnen und Berner gehören heute einer privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaft an.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Kanton Bern eine zeitgemässe Religionspolitik, die sowohl der Religionsvielfalt als auch den gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen Rechnung trägt.

Der Beauftragte leitet die Fachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (Fachstelle BKRA) und ist für die Umsetzung verantwortlich.

Vernetzung mit den Religionsgemeinschaften stärken (BKRA)

Ziel

Eine Fachgruppe wird bis Mitte 2024 prüfen, in welcher Form der direkte Austausch zwischen staatlichen Stellen und den Religionsgemeinschaften im Rahmen der vorhandenen Ressourcen gestärkt werden kann. Die Beziehungen zu den Gemeinschaften sollen vertieft werden und rasches Handeln im Alltag wie im Krisenfall ermöglichen. Eine breit angelegte Umfrage soll bis Mitte 2023 vertiefte Kenntnisse über privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften generieren. 

Bilanz

Auf Basis der Berner Religionslandkarte hat die Fachstelle BKRA im Juni 2023 die Resultate einer Befragung von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften veröffentlicht. 223 Gemeinschaften haben daran teilgenommen und Auskunft über ihre Angebote, Tätigkeiten, Organisation und Ressourcen gegeben. Zudem haben die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche im Jahr 2024 erstmals zuhanden des Grossen Rates ausführlich über ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse berichtet.

Die Fachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten hat im November 2024 eine Fachgruppe eingesetzt. Sie besteht aus Fachpersonen der Berner Religionslandschaft, die sich über Fragen an der Schnittstelle von Religionen und Staat austauschen und die Fachstelle BKRA beratend unterstützen.

2025 hat die BKRA hat zudem mit Fachstellen anderer Kantone erstmals Kurstage für Leitungspersonen privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften durchgeführt. Sie haben sich dabei mit Schlüsselpersonen vernetzt und deren Kompetenzen in Vereinsführung, Medienarbeit und Beratung gestärkt.

Ausblick

Der Austausch mit Fachpersonen der Berner Religionslandschaft zu Themen an der Schnittstelle von Staat und Religion hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Die Kurstage für Leitungspersonen privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften können einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, weshalb eine längerfristige Finanzierung eines entsprechenden Angebots angestrebt wird.  

Ungleichbehandlungen identifizieren und reduzieren (BKRA)

Strukturelle Ungleichbehandlungen gegenüber Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen sollen schrittweise identifiziert, analysiert und reduziert werden. Ein erster Schritt betrifft den Bereich der Seelsorge in kantonalen Institutionen. Der BKRA wird in einer Pilotphase 2023-2025 den Verein «Multireligiöse Begleitung» strategisch begleiten, um weitere Erkenntnisse zur Situation zu gewinnen und Massnahmen zu erarbeiten. Ziel ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Seelsorgeangebots von Seelsorgerinnen und Seelsorgern privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften in kantonalen Institutionen.

  • Projekt «strukturelle Ungleichbehandlungen aufgrund Religionszugehörigkeit reduzieren» der Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026

Bilanz

Um die Gleichbehandlung von Angehörigen öffentlich-rechtlich nicht anerkannter Religionsgemeinschaften im Bereich der Seelsorge im Vergleich zu Angehörigen der Landeskirchen zu fördern, hat der Regierungsrat die DIJ beauftragt, in einer Pilotphase 2023-2025 den Verein Multireligiöse Begleitung (VMRB) strategisch zu begleiten, finanziell zu unterstützen und die Zusammenarbeit zu evaluieren. Der VMRB verfolgt das Ziel, dass Menschen in Spitälern, Gefängnissen oder Asylzentren auf Wunsch eine auf ihre Religionszugehörigkeit abgestimmte religiöse Begleitung erhalten können. Der Zwischenbericht des Vereins zeigt auf, dass die religiösen Begleitenden adäquat auf ihre Aufgabe vorbereitet werden, der Bedarf an Begleitungen stetig ansteigt und die begleiteten Personen von einer emotionalen Stabilisierung und Stärkung durch die religiösen Begleitungen berichten, die im Kontext von Krisen, Todesfällen und anderen Schicksalsschlägen stattgefunden haben. 

Ausblick

Der Verein Multireligiöse Begleitung wird sich in den nächsten Jahren organisatorisch und strukturell weiterentwickeln müssen, um zukünftig – in Ergänzung zu den direkt von öffentlichen Institutionen und den Landeskirchen angestellten Seelsorgerinnen und Seelsorgern – die religiöse Begleitung für Menschen in Institutionen im Kanton Bern sicherstellen zu können. Dazu gehören, die Zahl der Begleitpersonen auf den effektiven Bedarf an religiösen Begleitungen abzustimmen, das Netzwerk zu erweitern und die Finanzierung zu sichern. Um eine entsprechende Weiterentwicklung zu ermöglichen, hat die DIJ die Pilotphase bis Ende 2027 verlängert.

Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zur Förderung privatrechtlich organisierter und interreligiöser Institutionen prüfen (BKRA)

Ziel

Privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften und interreligiöse Institutionen sollen künftig gezielte Unterstützung beantragen können, um die Professionalisierung religiöser Akteure voranzutreiben. In einem ersten Schritt wird der BKRA bis Mitte 2024 mögliche Finanzierungsquellen eruieren sowie Fördervoraussetzungen und den Prozessablauf definieren. Dies soll dazu beitragen, die staatliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Landeskirchen zu reduzieren. Im Kontext des Berichts «Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern» hatte der Grosse Rat 2015 verlangt, Massnahmen zur Förderung von Religionsgemeinschaften zu prüfen, die gesellschaftlich relevante Leistungen erbringen. Während die Landeskirchen gestützt auf das Landeskirchengesetz für ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse entschädigt werden, ist dies bei privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Institutionen bisher nicht der Fall.

Bilanz

Die Fachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten konnte in den vergangenen Jahren dank Drittmitteln und Kooperationen einzelne, zeitlich begrenzte Projekte unterstützen, beispielsweise die Startphase des Vereins Multireligiöse Begleitung oder ein interkantonales Weiterbildungsprojekt. Die Fachstelle verfügt aktuell über keine längerfristig gesicherten finanziellen Mittel, um die Professionalisierung von religiösen Akteuren zu fördern.

Gestützt auf das Postulat Reinhard 128-2023 «Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen» hat die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) im Jahr 2025 einen Bericht erarbeitet, der den Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen aufzeigt. Der Regierungsrat hat dem Bericht zugestimmt und ihn an den Grossen Rat überwiesen. Im Zentrum steht die Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken. Diese Freigrenze berücksichtigt die Religionsfreiheit und entlastet 97 Prozent der Unternehmen. Sie sollen künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten.  

Ausblick

Die Fachstelle BKRA beabsichtigt weiterhin, ausgewählte Pilotprojekte zu begleiten und mit kleinen finanziellen Beiträgen zu unterstützen. Für die Finanzierung von gesamtgesellschaftlich relevanten Leistungen privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften oder interreligiöser Institutionen sind jedoch längerfristig gesicherte Mittel notwendig. Die Fachstelle BKRA liefert die fachlichen Entscheidungsgrundlagen für entsprechende politische Prozesse.

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