Die DIJ ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich der Justiz, koordiniert die Zusammenarbeit mit der unabhängigen Justiz und Staatsanwaltschaft und führt bestimmte Beschwerdeverfahren durch. Sie ist für das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren zuständig und führt das Handelsregisteramt.
Aufgeführt sind Schwerpunkte des Rechtsamtes (RA), der Betreibungs- und Konkursämter (BAKA) und des Handelsregisteramtes (HRA).
Mehr Transparenz im Datenschutz: Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (RA)
Ziel
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll das Datenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gemeinden sollen von ihren Aufsichtsaufgaben entlastet werden, indem diese grundsätzlich der kantonalen Datenaufsichtsstelle übertragen werden. Das Verfahren zur Wahl der oder des kantonalen Datenschutzbeauftragten soll neu definiert werden. Das Datenschutzgesetz wird insgesamt übersichtlicher und verständlicher und trägt so im Alltag zur besseren Umsetzung des Datenschutzes bei. Der Kanton Bern ist verpflichtet, die europäischen Datenschutzvorgaben gestützt auf die Schengen-Akquise zu übernehmen. Ausserhalb der Schengen-Zusammenarbeit gilt die Schweiz als Drittstaat und darf mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur Personendaten austauschen, wenn sie ein angemessenes Schutzniveau hat.
Bilanz
Der Grosse Rat hat das neue bernische Datenschutzgesetz KDSG im Dezember 2025 verabschiedet. Es klärt den grundrechtlichen Rahmen für den Datenschutz und den Handlungsspielraum der Behörden für die Bearbeitung von Daten. So werden beispielsweise die Aufsichtsaufgaben der meisten Gemeinden zentralisiert. Zudem regelt das Gesetz die Informationspflichten der Behörden, die Personendaten beschaffen, sowie die Datenbekanntgabe ins Ausland, und es wird eine Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen eingeführt. Damit stärkt das Gesetz das Vertrauen in die Bevölkerung in den sorgfältigen Umgang der Behörden mit sensiblen Daten, eine wichtige Voraussetzung für die digitale Transformation.
Ausblick
Das revidierte Datenschutzgesetz wird voraussichtlich zusammen mit dem Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG) im Juli 2026 in Kraft treten. Auch die dazugehörige kantonale Datenschutzverordnung ist in Arbeit.
Für den elektronischen Rechtsverkehr: Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (RA)
Ziel
Der Kanton Bern führt eine gesetzliche Grundlage ein, welche die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren ermöglicht. Rechtsschriften sollen künftig rechtsgültig elektronisch eingereicht werden. Die Behörden können Entscheide und Verfügungen elektronisch mitteilen. Diese Grundlagen sind für die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeit von zentraler Bedeutung. Die Umsetzung auf kantonaler Ebene hängt vom Erlass des neuen Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Damit der Rechtsverkehr auf allen Ebenen durchgängig medienbruchfrei funktioniert, muss der Kanton sich mit dem Bund abstimmen.
Bilanz
Im Auftrag des Regierungsrates hat die DIJ in Zusammenarbeit mit den Direktionen, der Staatskanzlei und der Justizverwaltungsleitung ein gesamtkantonales Projekt zur Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege (EVRP) lanciert. Damit Verwaltungsrechtspflegeverfahren künftig auch auf elektronischem Weg geführt werden können, müssen zahlreiche technische, rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen geklärt werden. Ziel des gesamtkantonalen Projekts zur Einführung der EVRP ist es, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und eine technische Lösung bereitzustellen, damit sämtliche Verfahren rechtssicher elektronisch abgewickelt werden können. Im Fokus stehen dabei die elektronische Übermittlung von Eingaben an die Behörden, die elektronische Eröffnung von Verwaltungsakten (Verfügungen, Entscheide) an die Rechtssuchenden sowie die elektronische Aktenführung und Akteneinsicht. Um diese Vorgänge auch im digitalen Zeitalter rechtssicher und gleichzeitig nutzungsfreundlich abzuwickeln, müssen Gesetzgebung und technische Lösung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Im Rahmen einer umfassenden Studie hat ein Kernteam unter Federführung der DIJ gemeinsam mit Beteiligten aus allen Direktionen, der Staatskanzlei sowie weiterer Behörden wie Gemeinden, Kirchgemeindeverband, Burgergemeinden, Universitäten und Anwaltschaft die Ausgangslage und das Umfeld analysiert und verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft. Gestützt darauf hat der Regierungsrat 2025 den Rahmen für eine künftige technische Lösung und die nächsten Schritte in diesem gesamtkantonalen Projekt festgelegt.
Der Regierungsrat will den Rechtsverkehr digitalisieren (Mitteilung vom 17. Januar 2025)
Der Regierungsrat legt den Rahmen für den digitalen Rechtsverkehr fest (Mitteilung vom 15. Oktober 2025)
Ausblick
Für die neu gestartete Projektphase sind ab 2026 die Direktion für Inneres und Justiz und die Finanzdirektion gemeinsam federführend. Wie bisher werden die wichtigsten Stakeholder wie Gemeinden oder Anwaltschaft einbezogen. Ausserdem gilt es, in rechtlicher und technischer Hinsicht die Anschlussfähigkeit an das gesamtschweizerische Projekt Justitia 4.0 sicherzustellen, mit welchem der Rechtsverkehr mit den verwaltungsunabhängigen Justizbehörden digitalisiert wird. Bis Anfang 2026 werden die Anforderungen an die technische Grundlösung vertieft und ihr Aufbau festgelegt. Die nötigen rechtlichen Anpassungen (Verwaltungsrechtspflegegesetz und Spezialgesetze) dürften 2029 dem Grossen Rat zur Beratung vorliegen. Für die Bevölkerung wird die elektronische Verwaltungsrechtspflege voraussichtlich ab 2030 zur Verfügung stehen.
Einführung digitale Konkurseinvernahme (BAKA)
Ziel
Das Verfahren der Konkurseinvernahme soll – wie schon der Vollzug bei Pfändungen – digitalisiert werden, damit Daten systematisch und entlang der Arbeitsschritte erhoben werden können. Der Digitalisierungsschritt bereitet den Weg für die vollständige digitale Verfahrensabwicklung und erlaubt in einem Konkursfall eine raschere Kommunikation mit sämtlichen Vertragsparteien. Die Einführung ist für Ende 2024 vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll auch die Anbindung an Justitia 4.0 geprüft werden.
Bilanz
Rechtliche Neuerungen auf Bundesebene führten zu einem Mehraufwand im Bereich der Konkurseröffnungen und zu einer Anpassung der Prioritäten. Statt einer eigenen Entwicklung wird deshalb geprüft, sich den Abklärungen anderer Kantone anzuschliessen.
Ausblick
Der Kanton Bern beobachtet die Entwicklungen und wird prüfen, ob er eine geeignete Lösung eines anderen Kantons übernehmen kann.
Einführung eines Chatbots beim Handelsregisteramt (HRA)
Ziel
Die Kundschaft des Handelsregisteramtes soll unabhängig von Zeit und Ort mit dem Handelsregisteramt über einfachere formelle Anforderungen an Eintragungsbelege kommunizieren können. Dazu soll das Chatten mit einem technischen System ermöglicht werden.
Bilanz
Ein Ergebnisbericht zur umfangreichen Businessanalyse zum Stand der Digitalisierung beim Handelsregisteramt (HRA) hat ergeben, dass das HRA bereits auf gutem Niveau digitalisiert ist. Ein normaler Chatbot stellt kein Bedürfnis mehr dar. Es zeichnet sich eher ein Bedarf nach einem Online-Schalter ab. Abklärungen mit den interessierten Kreisen sind im Gang.
Ausblick
Die Umsetzung eines Online-Schalters kann frühestens für das Jahr 2026 geplant werden. Zudem soll nochmals die Einführung eines Chatbots geprüft werden, da das kantonsinterne Chatbot-Angebot neu auch regelbasierte Datensätze und KI-basierte Ansätze gleichzeitig nutzen kann. Eine mögliche Umsetzung ist frühestens im Lauf des Jahres 2026 vorgesehen.