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Raumplanung als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung

In der Raumplanung fördert die DIJ die nachhaltige räumliche Entwicklung des Kantons. Sie gewährleistet das Grundbuch und verantwortet Geoinformationen.

Die Raumplanung steht im Spannungsfeld widerstrebender Interessen: Sie will gute Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft schaffen und zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen. Das Ziel ist, mit guter Raumplanung eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und einen wesentlichen Beitrag an eine hohe Lebensqualität der Bevölkerung zu leisten. 

Als übergeordnete raumplanerische Leitlinie gilt die Siedlungsentwicklung nach innen. Diese ist Herausforderung und Chance in einem: Der Kanton Bern will die räumliche Entwicklung in das bereits weitgehend bebaute Gebiet lenken, das Verdichtungspotenzial ausschöpfen und die Zersiedelung stoppen. Baulücken sind zu schliessen und unüberbaute oder unternutzte Bauzonen verfügbar zu machen. Gewachsene Siedlungen und Dorfkerne sollen unter Berücksichtigung der identitätsstiftenden Baukultur erneuert werden. Die Landschaft soll nachhaltig entwickelt werden, damit hohe Lebens- und Umweltqualität ebenso erreicht werden wie gute räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft.

Drei Ämter der DIJ leisten Beiträge im Bereich Raum:

  • Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR),
  • Amt für Geoinformationen (AGI),
  • Grundbuchamt (GBA).

Die Raum- und Siedlungsentwicklung auf den Klimaschutz und die Energiewende ausrichten (AGR)

Ziel

Bei der Umsetzung der raumplanerischen Leitidee der Siedlungsentwicklung nach innen sollen die Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende stärker berücksichtigt werden. Dabei geht es etwa darum, Siedlungen energieeffizienter und klimaresilienter zu machen oder die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Entwicklung soll im Einklang mit dem Landschafts- und Ortsbildschutz erfolgen und gleichzeitig die Biodiversität fördern. Ziel sind attraktive und nachhaltige Wohn- und Arbeitszonen.

  • Projekt «Raumplanung unterstützt Energierwende» der Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026

Bilanz

Seit der Inkraftsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, 1. Etappe (RPG 1), im Jahr 2014 und der Revision des kantonalen Richtplans von 2015 steht die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen im Zentrum der Bemühungen des AGR. Während in einer ersten Phase neue Instrumente und Hilfsmittel entwickelt wurden, standen in den letzten Jahren die konkrete Vollzugsarbeit sowie die Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Vordergrund. Mit dem Programm SEinplus unterstützt das AGR die Gemeinden mit verschiedenen Angeboten bei der Siedlungsentwicklung nach innen.

Im Richtplancontrolling ‘24 werden die Gemeinden neu aufgefordert, die Klimaneutralität bei der Abstimmung ihrer Energieversorgung auf die Ortsplanung zu berücksichtigen. Eine neue Arbeitshilfe unterstützt die Gemeinden dabei, Grundlagen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu erarbeiten.

Ausblick

Die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wird als Daueraufgabe weitergeführt und verfeinert. Im Zuge der Verstärkung der kantonalen Aktivitäten im Klimabereich (neue Strategien für Klimaschutz und -anpassung) werden auch die klimabezogenen Aufgaben stärker in den Instrumenten der Raumplanung verankert.

Die Digitalisierung der Raumplanung konsolidieren und weiterentwickeln (AGR)

Ziel

Das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) und das elektronische Planerlassverfahren (ePlan) sollen optimiert und weiterentwickelt werden. eBau ermöglicht die einfache, elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens. Seine Anwendung ist bereits obligatorisch. Mit ePlan wird das digitalisierte Planerlassverfahren gestaffelt bis Ende 2026 in allen Gemeinden eingeführt. Damit erfolgt ein Digitalisierungsschub in einem volkswirtschaftlich und politisch besonders relevanten Bereich.

Bilanz

Gestützt auf einen parlamentarischen Auftrag von 2014 entwickelte der Kanton Bern unter der Leitung des AGR im Verbund mit der «Interkantonalen Entwicklungsgemeinschaft für elektronische Bewilligungsprozesse Inosca» (Kantone BE, AG, GR, SO, SZ, UR) das elektronische Baubewilli­gungsverfahren (eBau). Entwicklung und Einführung von eBau erfolgten stets termingerecht und innerhalb der bewilligten Budgets. eBau ist seit 01.03.2022 obligatorisch und in reibungslosem Einsatz. Der Betrieb, der technische und der fachliche Support laufen; die Weiterentwicklung von eBau ist durch ein Arbeitsprogramm bis 2029 gesichert. Im Kanton Bern ist eBau heute eine der wichtigsten Applikationen im Einsatz.

Bei eBau steht die elektronische Zirkulation von Baugesuchsakten unter den am Bewilligungsprozess beteiligten Amts- und Fachstellen im Vordergrund. Demgegenüber ist das wichtigste Merkmal von ePlan eine hochmoderne Kartenapplikation, auf welcher die digitalen Vorprüfungs- und Genehmigungsprozesse von Ortsplanungen, Überbauungsordnungen etc. abgewickelt werden kön-nen. Die Applikation für das elektronische Planerlassverfahren ePlan befand sich bis Ende 2025 im Aufbau. In der letzten Phase konzentrierte sich das AGR auf die Integration der Bedürfnisse der Gemeinden als Anwenderinnen sowie auf die Einführung eines einheitlichen Datenmodells für sämtliche Gemeinden im Kanton. Bis Ende 2025 liefen die ausführlichen Tests von Datenmodell und Applikation mit Testgemeinden und Städten.

Ausblick

Die Webapplikation eBau gilt als kantonale Schlüsselapplikation. Sie wird deshalb im Rahmen des Arbeitsprogramms über die nächsten Jahre bis 2029 kontinuierlich modernisiert und weiterentwickelt. Umgesetzt werden unter anderem Verbesserungen der Nutzungsfreundlichkeit für Gesuchstellende und Behörden, neue Anforderungen aufgrund gesetzlicher Anpassungen sowie Ausbauanforderungen von am Baubewilligungsverfahren involvierten Stellen (bspw. kantonale Amts- und Fachstellen), aber auch notwendige Anbindungen wie etwa eSignatur oder eArchiv. Bei ePlan beginnt 2026 der Rollout in den Gemeinden. Dieser Prozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen.

Es ist somit absehbar, dass bis Ende der nächsten Legislatur nebst den Baubewilligungs- auch die Planerlassverfahren im Kanton Bern weitgehend digital abgewickelt werden. Die vollständige Digitalisierung der Baubewilligungs- und Planerlassverfahren bedingt allerdings die Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege (siehe Ziffer 4.2).

Planungsverfahren partnerschaftlich gestalten und beschleunigen (AGR)

Ziel

Die DIJ mit dem AGR und dem Rechtsamt sowie der Verband bernischer Gemeinden (VBG) wollen im «Kontaktgremium Planung» Optimierungen des Genehmigungs- und Beschwerdeverfahrens definieren. Diese sollen zu einem einfacheren, partnerschaftlicheren und rascheren Planungsverfahren führen und Entwicklungen erleichtern. Diese Arbeiten des Kontaktgremiums Planung folgen auf die Verbesserungen am Vorprüfungsverfahren, die mit der Baugesetzanpassung im Jahr 2022 realisiert wurden.

Bilanz

Seit 2019 arbeiten die DIJ, das AGR und der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) im paritätisch zusammengesetzten «Kontaktgremium Planung» zusammen mit dem Ziel, die Planungsverfahren der Gemeinden zu vereinfachen, zu beschleunigen und partnerschaftlicher auszugestalten.

In einer ersten Phase befasste sich das Kontaktgremium schwergewichtig mit dem Verfahren für die Vorprüfung von kommunalen Planungen. 2020 wurde dafür ein erstes Massnahmenpaket beschlossen, bestehend aus direkt umsetzbaren Vollzugsoptimierungen insbesondere beim AGR und einer am 1. April 2023 in Kraft getretenen Änderung der Baugesetzgebung. Verankert wurde u.a. die Einführung eines obligatorischen Startgesprächs zwischen Gemeinde und AGR am Anfang eines Planungsverfahrens. Der frühzeitige Austausch trägt dazu bei, offene Fragen und allfällige Stolpersteine rechtzeitig zu klären. Neu können Gemeinden auf Wunsch einen Teil des Vorprüfungsverfahrens selber durchführen. Die Rollen zwischen Gemeinden und AGR sind geklärt.

In einer zweiten Phase wurden eine Vereinfachung und Straffung des Plangenehmigungs- und des Beschwerdeverfahrens geprüft. Auf der Grundlage eines Rechtsvergleichs etablierter Verfahren, insbesondere in den Nachbarkantonen Aargau, Freiburg, Luzern und Solothurn, wurde überprüft, ob der heutige bernische Instanzenweg (Genehmigung durch AGR, erste kantonale Beschwerdeinstanz DIJ, zweite kantonale Beschwerdeinstanz Verwaltungsgericht, Beschwerde ans Bundesgericht) verkürzt und insbesondere der verwaltungsinterne Beschwerdeweg abgeschafft werden könnte. Die umfangreichen Abklärungen ergaben allerdings, dass das erarbeitete alternative Verfahrensmodell gegenüber dem Status quo keine signifikanten Vorteile bringen und den erheblichen gesetzgeberischen und politischen Transformationsaufwand nicht rechtfertigen würde. 2024 wurde deshalb im Einvernehmen mit dem Kontaktgremium Planung beschlossen, auf weitere Abklärungen für mögliche Umsetzungsvarianten zu verzichten.

Es besteht aber weiterhin Bedarf nach einer Vereinfachung und Straffung der Planungsverfahren. Im Kontaktgremium Planung wird deshalb weiter nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht, wobei nun das Vorprüfungsverfahren im Zentrum steht. Dazu wurden im Frühling 2025 unter Einbezug der Gemeinden, Raumplanungsfachverbänden und anderer interessierter Kreise (u.a. Vertretungen der Bauwirtschaft) in einem Workshop weitere Verfahrensoptimierungen diskutiert.

Ausblick

Die DIJ, das AGR und der VBG haben zuhanden des Kontaktgremiums Planung Ende 2025 ein Arbeitsprogramm mit prioritär zu verfolgenden Massnahmen für weitere Verfahrens- und Vollzugsoptimierungen erarbeitet, welche in den kommenden Jahren entwickelt und umgesetzt werden sollen. Auch die bereits umgesetzten Massnahmen und Vollzugsverbesserungen werden periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst.

Nachhaltige Lösungen für Abbau, Deponie und Transporte (ADT) fördern (AGR)

Ziel

Der Vollzug im ADT-Bereich soll im Zusammenspiel mit der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) weiter optimiert werden. Mit dem ADT-Controllingbericht 2024 sollen dem Grossen Rat Reformvorschläge unterbreitet werden, um der zunehmenden Planungs- und Baublockade entgegenzuwirken. Die Planung und der Betrieb von Abbau- und Deponiestellen und die damit verbundenen Transporte sind für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons bedeutsam und wegen der Auswirkungen auf Raum und Umwelt umstritten. Die Federführung bei ADT-Vorhaben haben in der Planungsphase das AGR und in der Betriebsphase das Amt für Wasser und Abfall (BVD).

Bilanz

Die auslaufende Legislatur stand im Zeichen der vom Grossen Rat verlangten Überprüfung der Organisation im Bereich Abbau, Deponie, Transporte (ADT), wobei dem Grossen Rat mit dem «Controllingbericht ADT 2024» die nötigen Anpassungen unterbreitet und von ihm gutheissen wurden. Demnach trägt neu die DIJ (politische Ebene) bzw. das AGR (fachliche Ebene) die Gesamtverantwortung für den Bereich ADT im Kanton Bern. Dies bedeutet, dass die DIJ bzw. das AGR die zentrale Anlaufstelle für neue Geschäfte mit strategischer Relevanz im Bereich ADT sind, beispielsweise für politische Vorstösse und Planungserklärungen. Ergänzend hat sich das AGR im Verbund mit den Regionalkonferenzen und Planungsregionen stark für die Optimierung des ADT-Vollzugs engagiert, so dass sich der sog. «Deponienotstand» für die Entsorgung von Aushubmaterialien der Zwischenzeit weitgehend entschärft hat. 

Ausblick

In den kommenden Jahren steht die Revision des kantonalen Sachplans ADT von 2012 im Zentrum, des strategischen Planungsinstruments im Bereich ADT. Das AGR nahm die Arbeiten 2025 auf, sie sollen bis 2027 abgeschlossen sein. Inhaltliche Schwerpunkte werden das Thema Kreislaufwirtschaft und die vom Grossen Rat beschlossene Verschiebung der Nutzungsplanungskompetenz im ADT-Bereich von der Gemeinde-Legislative zur Gemeinde-Exekutive bilden.

Das Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) weiterentwickeln (AGR)

Ziel

Das ESP-Programm soll weiterentwickelt und an ausgewählten Standorten (strategische Arbeitszonen, SAZ) sollen grössere zusammenhängende Flächen planerisch so weit bereitgestellt werden, dass sie bei Bedarf innerhalb von wenigen Monaten baureif sind. Damit können an ausgewählten Standorten gute Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. 

Bilanz

Das AGR hat in den letzten Jahren – im Sinne einer Daueraufgabe – Standortentwicklungen in den wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkten (ESP) gemäss Definition im kantonalen Richtplan vorangetrieben. Ein jährliches Monitoring erlaubt eine zielgerichtete Unterstützung der ESP-Standorte. Der zehnte Zwischenbericht des ESP-Programms / ESP-Controlling 2020-2023 wurde Ende 2024 dem Regierungsrat vorgelegt. In der neuen Programmperiode 2024-2027 wird besonderes Augenmerk auf die Steigerung der Standortqualität in den ESP sowie auf eine optimierte Nutzung des Standortpotenzials gelegt.

Ausblick

Mit neuen Ansätzen soll das Ziel der raumplanerischen Förderung von Firmenansiedlungen besser unterstützt werden. Das bisher angestrebte Ziel zur Bereitstellung von grossen Flächen für Firmenansiedlungen hat sich als zu ambitiös erwiesen. Es war in der Realität nicht umsetzbar, weil sich Flächen von mind. 10 ha im bereits stark bebauten Kanton Bern kaum finden lassen oder aufgrund der Grundeigentumsverhältnisse nicht verfügbar gemacht werden können. Das Ziel der raumplanerischen Förderung von Firmenansiedlungen durch ein rasch verfügbares Flächenangebot bleibt aber Teil des ESP: Das Programm der strategischen Arbeitszonen (SAZ) wird weiterentwickelt.

Den Spielraum für Bauen ausserhalb der Bauzone nutzen (AGR)

Ziel

Die Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzone sind abschliessend bundesrechtlich geregelt. Die begrenzten Handlungsspielräume des Kantons sollen konsequent genutzt und die Zusammenarbeit unter den betroffenen Akteuren verbessert werden. Im Austausch mit Bauwilligen, Gemeinden und von der Thematik besonders betroffenen Regionen soll der ländliche Raum gestärkt werden. Die im Dialog mit Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern erarbeiteten Lösungsansätze betreffend Austausch und Kooperation zwischen den Behörden, die Kommunikation mit Verantwortlichen und Betroffenen sowie die Beratung im Vorfeld von Baugesuchen sollen konkretisiert und umgesetzt werden.

Bilanz

In der Legislatur 2022 – 2026 sah sich das AGR vor der Herausforderung, das geltende Recht zum Bauen ausserhalb der Bauzone im Spannungsfeld zwischen strengen bundesrechtlichen Vorgaben und dem Wunsch nach pragmatischem, möglichst flexiblem Vorgehen zu vollziehen. Das AGR hat für einen rechtlich korrekten Vollzug gesorgt, bei dem aber die bestehenden Spielräume, wenn immer möglich, zugunsten der Gesuchstellenden ausgenutzt wurden. Insbesondere im Berner Oberland engagierte es sich intensiv, im Dialog die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erklären und die Anliegen der Gemeinden und Gesuchstellenden aufzunehmen. Ein im Auftrag des Grossen Rates durchgeführter interkantonaler Vergleich zum Vollzug des Bauens ausserhalb der Bauzone attestierte dem AGR einen rechtskonformen und - im Rahmen des rechtlich Möglichen - pragmatischen und flexiblen Vollzug. Zudem bereitet sich das AGR auf die Umsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, 2. Etappe (RPG2), vor, welche 2026 in Kraft tritt und das Bauen ausserhalb der Bauzone auf eine neue Grundlage stellt. 

Ausblick

In der neuen Legislatur wird des AGR den Vollzug des neuen Rechts zum Bauen ausserhalb der Bauzone (RPG 2) aufbauen. Dabei sind zahlreiche neue und komplexe Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise die Sicherstellung des «Stabilisierungsziels» für die Anzahl der Gebäude und der Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzone; die Umsetzung des «Gebietsansatzes», wonach in bestimmten Gebieten Mehrnutzungen ermöglicht werden, sofern sie kompensiert werden; den Vollzug der «Abbruchprämie» zur Förderung des Rückbaus von Gebäuden ausserhalb der Bauzone; Neuerungen im Bereich der Baupolizei; usw. 

Lösungen für langjährige Konflikte (AGR/GS)

In die Legislatur fällt die Klärung von zwei langjährigen Konflikten: Der Rückbau des Campingplatzes Fanel und die Eröffnung des Transitplatzes für ausländische Fahrende in Wileroltigen. Sie waren nicht als Schwerpunkte formuliert.

Campingplatz Fanel – Situation geklärt

Seit dem 6. Oktober 2024 ist der Campingplatz Fanel geschlossen. Damit endete eine jahrzehntelange Auseinandersetzung. Verschiedene politische Vorstösse hatten eine Legalisierung des Campingplatzes am Neuenburgersee verlangt. Dieser liegt aber in einem umweltrechtlich streng geschützten Hotspot der Biodiversität: Rund ein Viertel aller schweizerischen Tierarten und ein Drittel aller Pflanzenarten kommen in den Naturschutzgebieten vor. Der Campingplatz war zonenwidrig und konnte wegen der Schutzvorschriften nicht legalisiert werden. Das haben die Gutachten gezeigt, welche die DIJ in Auftrag gegeben hatte. Ein Vertrag mit den Umweltverbänden und dem TCS als Betreiber des Platzer regelte die schrittweise Aufhebung und Renaturierung des Platzes. Für die Campeure wurde eine mehrjährige Übergangsfrist vereinbart. In der Zwischenzeit ist der Platz geräumt; eine Beschwerde gegen den Rückbau ist noch hängig. Der Badeplatz bleibt auch künftig der Bevölkerung zugänglich.

Transitplatz Wileroltigen – geregelter Aufenthalt für ausländische Fahrende

Im März 2025 eröffnete der Kanton Bern den Transitplatz für ausländische Fahrende angrenzend an die Autobahnraststätte Wileroltigen. Der Platz bietet Platz für 36 Stellplätze, ist zweckmässig für mehrere Familien eingerichtet und wird im Auftrag des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland betrieben. Die Berner Bevölkerung hatte dem Bau des Platzes in einer Volksabstimmung 2020 zugestimmt. Der Transitplatz ermöglicht während der Saison ausländischen Fahrenden einen geregelten Aufenthalt und trägt dazu bei, Halte an unerwünschten Orten zu reduzieren. Damit wird die Situation der Gemeinden, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und der Fahrenden verbessert. Die Federführung für Planung und Realisierung lag bei der DIJ.

Den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) weiterentwickeln (AGI)

Ziel

Das Angebot an eigentümer- und behördenverbindlichen Daten im ÖREB-Kataster soll bedürfnisgerecht mit neuen Funktionen und Informationen erweitert werden. Damit werden die Anliegen der Gemeinden, Notariate, Immobilienfirmen und der Grundeigentümerschaft besser abgedeckt. Das Amt für Geoinformationen beteiligt sich zu diesem Zweck an der Entwicklung der neuen ÖREB-Strategie 2024-2027 des Bundes und wird diese kantonal umsetzen.

Bilanz

Das Amt für Geoinformation (AGI) hat das Angebot an eigentümer- und behördenverbindlichen Daten im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) um neue Funktionen und Informationen erweitert. Damit verbesserte das AGI gezielt die Unterstützung für Gemeinden, Notariate, Immobilienfirmen und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Das AGI hat sich aktiv an der Entwicklung der neuen ÖREB-Strategie 2024 – 2027 des Bundes beteiligt und setzt diese konsequent auf kantonaler Ebene um. So haben bis auf wenige Ausnahmen alle Gemeinden im Kanton die Daten für den ÖREB-Kataster (ÖREBK) aufbereitet, und diese können von jedermann auf einfache Weise über den ÖREB-Viewer als Service Public abgerufen werden.

Seit 2022 hat das AGI den ÖREB-Kataster mit vielen weiteren Inhalten ergänzt, u.a. zu kommunalen, regionalen und kantonalen Planungszonen, Projektierungszonen und Baulinien von Starkstromanlagen, Waldreservaten, dem Sachplan Biodiversität, Gewässerräumen in Nutzungszonen, Überflutungsgebieten, öffentlichen Wasser- und Abwasserleitungen, zum Archäologischen Inventar und mit der Naturgefahrenkarte.

Ausblick

Für die nächsten Jahre plant das AGI, weitere relevante Themen in den ÖREB-Kataster zu integrieren, u.a. die öffentlich-rechtliche Sicherung von Durchleitungsrechten für Energienetze, die Denkmalschutzobjekte und das Bauinventar.

Grundbuchabfragen weiter digitalisieren: «Grudis public» ausbauen (GBA)

Ziel

Mit der Ausbaustufe 3 von GRUDIS public sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ab 2023 einen einfachen digitalen Zugriff auf sämtliche Daten ihrer Grundstücke im Grundbuch erhalten. Dies wird zuerst für Privatpersonen und anschliessend für die weitere Eigentümerschaft wie Unternehmen umgesetzt. GRUDIS public erlaubt bereits heute via BE-Login, online die öffentlichen Daten des Grundbuchs grundstücksbezogen einzusehen. Der Kanton Bern ist mit dieser Lösung schweizweit führend. Mehrere Kantone interessieren sich dafür und wollen sich auch an der Finanzierung beteiligen.

Bilanz

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken haben ab 2026 einfachen digitalen Zugriff auf sämtliche Daten ihrer Grundstücke oder Grundstücksberechtigungen, mittels BE-Login. Um den Datenschutz zu gewährleisten, wird für das Anmeldeverfahren der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV verwendet, der im Kanton Bern seit Ende Dezember 2024 im Einsatz ist (https://www.agov.admin.ch). Die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten der eigenen Grundstücke steht in einem ersten Schritt Privatpersonen zur Verfügung.

Mit der Zusammenführung der E-Services aus dem Geoportal und aus GRUDIS public wurde der Schutz gegen Serienabfragen verbessert und eine datenschutzkonforme Umsetzung implementiert.

Ausblick

Künftig soll auch juristischen Personen die Abfrage sämtlicher Daten der sich in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke oder ihrer Grundstücksberechtigungen ermöglicht werden. Hierfür besteht insbesondere bei im Immobilienbereich tätigen Unternehmungen Bedarf und Interesse.

In der Revision der GRUDIS Verordnung sollen die neuen Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten Jahre (beispielsweise der Ausbau von GRUDIS public) aufgenommen sowie ein modernerer Umgang mit Zugriffsberechtigungen, z.B. mittels Rollenkonzept abgebildet werden. Das Inkrafttreten der überarbeiteten GRUDIS Verordnung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Die Zusammenarbeit mit dem Notariat optimieren (GBA)

Ziel

Das Grundbuchamt (GBA) will die Zusammenarbeit mit den Notariaten optimieren. Für den Austausch zwischen GBA und Notariaten zu konkreten, aktuellen Anliegen soll ein neues Gefäss geschaffen werden. Ab Mitte 2023 wird zudem das Handbuch für den Verkehr mit dem Grundbuchamt und die Grundbuchführung mit einer digitalen Plattform erweitert. Diese neue Plattform soll zudem den GBA-internen Wissenstransfer erleichtern und zu einer einheitlichen Praxis beitragen.

Bilanz

Der bestehende Austausch zwischen den Notariaten und dem GBA sowie der DIJ wurde intensiviert und inhaltlich ausgebaut. Ergänzend zum persönlichen und fachlichen Austausch wurde so die Basis für gemeinsame Digitalisierungsstossrichtungen gelegt.

Die 2023 aufgebaute digitale Plattform unterstützt insbesondere die interne Zusammenarbeit und den Wissenstransfer. 

Ausblick

Die bestehenden Gremien und Kanäle sollen weiterhin gepflegt und ausgebaut werden. Das dadurch geschaffene Vertrauen bildet die Basis für die weitere Digitalisierung der Zusammenarbeit, insbesondere für einen elektronischen Geschäftsverkehr zwischen den Notariaten und dem Grundbuch. Auch wird sich das Kantonale Grundbuchamt aktiv in die auf nationaler Ebene gestarteten Arbeiten einbringen, Urkunden elektronisch zu erstellen. Die neuen technischen Möglichkeiten sollen den internen Wissenstransfer und die Harmonisierung der Praxis unterstützen. Dabei wird auch der Einsatz von KI-unterstützten Massnahmen geprüft.

Mit «Building Information Modeling» die Effizienz steigern (AGI)

Ziel

Bis 2024 wird eine Fachgruppe unter Leitung des Amts für Geoinformation mit den interessierten Ämtern der Kantonsverwaltung die Grundlagen für die Standardisierung und Einführung von Building Information Modeling (BMI) erarbeiten und einen Aktionsplan entwickeln. Die BIM-Methodik ermöglicht, ober- oder unterirdische Objekte digital zu modellieren und sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg darzustellen. Sie verändert die Bau- und Planungsbranche nachhaltig: Genaue digitale Informationen ermöglichen, die Planung, Genehmigung, Realisierung und den Betrieb von Infrastrukturen effizienter zu gestalten. 

Bilanz

Das Amt für Geoinformation (AGI) hat zusammen mit dem Digital Management der Bau- und Verkehrsdirektion und weiteren Fachämtern die Fachgruppe «Building Information Modeling» (FaBIM) gegründet. Diese erarbeitete eine Roadmap für die Einführung von BIM im Kanton Bern, koordiniert die Erarbeitung der Grundlagen für die Standardisierung, pflegt den Austausch mit den BIM-Gremien in der Schweiz und baut ein Schulungsprogramm auf.

Unterschiedliche Fachämter befassen sich mittlerweile intensiv mit der BIM-Methodik und haben eigene fachspezifische Projekte gestartet. Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat bereits verschiedene BIM-Pilotprojekte realisiert. Das AGI wird künftig relevante Geodatensätze BIM-gerecht aufbereiten, damit diese einfach in BIM-Projekte integriert werden können. 

Ausblick

Die Fachgruppe beabsichtigt, eine «Anlaufstelle BIM» im Kanton Bern aufzubauen. Auf der Plattform des Kantons Bern für digitale Kompetenzen «Digiz» sollen zudem Lernangebote zu BIM bereitgestellt werden. Damit leistet die Arbeitsgruppe Sensibilisierungsarbeit für das Thema, festigt Umsetzung und Weiterentwicklung von BIM in der Kantonsverwaltung und sichert den Fortschritt im Bau- und Planungswesen. 

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