Die DIJ trägt mit dem Vollzug der Prämienverbilligung der Krankenkassen und ihren Koordinations- und Aufsichtsaufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu einem familienfreundlichen Kanton bei.
Die Familie hat eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Vielfalt an gelebten Familienformen ist gross. Der Kanton Bern will gute und faire Lebensbedingungen anbieten. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, zu der die DIJ mit verschiedenen Leistungen des Amts für Sozialversicherungen (ASV), des Kantonalen Jugendamtes (KJA) sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beiträgt.
Soziale Sicherheit 2.0 – für ein nachhaltiges und wirkungsvolles Prämienverbilligungssystem (ASV)
Ziel
Um einen möglichst effektiven, nachhaltigen und zielführenden Einsatz zu ermöglichen, sollen die Wirkungen der sozialen Bedarfsleistungen ermittelt werden. Gestützt darauf sollen Lösungsansätze definiert werden, um insbesondere Familien besser zu unterstützen und Fehlanreize bei den Instrumenten der sozialen Sicherheit zu korrigieren. In den vergangenen Jahren haben die Ausgaben zugunsten der sozialen Sicherheit deutlich zugenommen, insbesondere auch für Leistungen in der ganzen oder teilweisen Zuständigkeit der Kantone.
Bilanz
Der Regierungsrat hat 2023 Massnahmen beschlossen, um Familien stärker mit Prämienverbilligungen zu unterstützen. So wurde das maximale massgebende Einkommen für Familien angehoben und neu werden Prämienverbilligungen auch Eltern in der «Familienkategorie» gewährt, welche zuvor keine Prämienverbilligung erhalten hatten. Zudem hat der Regierungsrat die Sozialabzüge für alleinerziehende Eltern sowie für das zweite Kind erhöht. Insgesamt verbessern die Änderungen die Situation von rund 17 000 Familienhaushalte bzw. rund 41 000 Personen.
Der Kanton Bern ist einer von wenigen Kantonen, der die Berechnung, Benachrichtigung und Ausrichtung der Prämienverbilligung – gestützt auf die Steuerveranlagung – weitgehend automatisch vornimmt. Rund 95 Prozent der Prämienverbilligungsansprüche im Kanton Bern werden automatisch ermittelt. Das System erweist sich damit im interkantonalen Vergleich als besonders effizient.
Ausblick
Der Bundesrat hat den Indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass jeder Kanton neu jährlich einen Mindestbeitrag für die individuelle Prämienverbilligung ausgeben muss. Dieser liegt zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Massgebend für die Höhe des Mindestbeitrags ist die Prämienbelastung von 40 Prozent der einkommensschwächsten Personen im Kanton. Zusätzlich müssen die Kantone für ihre Wohnbevölkerung ein Sozialziel festlegen, das bestimmt, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen nicht überschreiten darf. Die jährlichen Mehrausgaben werden sich im Kanton Bern ab 2030 auf schätzungsweise rund 200 Mio. Franken belaufen. Um die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, bedarf es einer Anpassung des aktuellen Prämienverbilligungssystems. Der Regierungsrat hat bereits in der Sommersession 2025 dem Grossen Rat in einem Bericht aufgezeigt, wie er plant, das System anzupassen.
E-Portal für die Prämienverbilligung – eine Pionierleistung (ASV)
Seit Mitte November 2025 steht der Berner Bevölkerung ein neues digitales Portal für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern haben damit direkten Zugriff auf ihre persönlichen Informationen und Daten. Wer sich registriert, kann online den Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen oder den Stand der Bearbeitung eines Antrages einsehen. Schweizweit ist es das erste derartige Portal im Bereich der Prämienverbilligung – ein weiterer Schritt zur Verbesserung des digitalen Service public.
NFFS – ein gemeinsames Fallführungssystem für KESB und Sozialdienste (KJA/KESB)
Ziel
Ein neues Fallführungssystem (NFFS) soll beschafft werden, das auf die aktuellen und künftigen Anforderungen der Sozialdienste und KESB ausgerichtet ist und dabei auch die für den Kanton erforderlichen Steuerungsdaten abdeckt. NFFS soll die Mitarbeitenden der Sozialdienste und der KESB in der Dossierführung unterstützen und von administrativen Arbeiten entlasten. Das Projekt wird gemeinsam von der federführenden Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und der DIJ verantwortet. Die Einführung ist ab 2025 vorgesehen. Die politischen Entscheide für die Finanzierung des Vorhabens erfolgen voraussichtlich Ende 2023. Die Fallführung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes findet bei den KESB und auf kommunaler Ebene in den Sozialdiensten statt.
Bilanz
Der Grosse Rat hat dem Kreditgeschäft für den Start der Umsetzung von NFFS 2023 zugestimmt. Die Anpassungen der rechtlichen Grundlagen für den Betrieb erfolgten im Rahmen der Revision des Sozialhilfegesetzes. Innerhalb der DIJ wurden im Hinblick auf die Einführung von NFFS die nötigen Vorbereitungsarbeiten vorgenommen. So hat die KESB ihre Dossierführung seit 2024 bereits vollständig digitalisiert und die Geschäfts- und Unterstützungsprozesse wurden standortübergreifend standardisiert und dokumentiert. Mittelfristig wird NFFS die bisherige Fallführungs-Software der KESB und die Software für das Massnahmenkostenmanagement ablösen.
Ausblick
Zeitversetzt zur Einführung von NFFS in den Sozialdiensten soll die Einführung in der DIJ erfolgen. Derzeit läuft bereits die Detailplanung für die Datenmigration und die Einführung des Systems bei der KESB, der Fachstelle für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (bei der KESB Emmental) und für die Pflegekinderaufsicht im Kantonalen Jugendamt (KJA).
Den einvernehmlichen Kindesschutz stärken (KJA/KESB)
Ziel
Der einvernehmliche Kindesschutz soll durch ein neues Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem gestärkt werden. Die Entschädigung der Sozialdienste soll nicht mehr als Teil der wirtschaftlichen Sozialhilfe erfolgen, sondern mit eigenen Fallpauschalen abgerechnet werden. Indikationsstellung und Fallführung sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Sozialhilfe finanziert und finanzielle Fehlanreize beseitigt werden. Ziele sind eine höhere Akzeptanz und Wirksamkeit von Hilfeleistungen sowie die Verhinderung von unnötigen behördlichen Massnahmen. Die Entflechtung von Kindesschutz und wirtschaftlicher Sozialhilfe führt auch zu einer verbesserten Kostentransparenz bei den Sozialdiensten.
Bilanz
Das Projekt zur Stärkung des einvernehmlichen Kindesschutzes im Kanton Bern startete im August 2025. Ziel ist die Beseitigung bestehender Schwachstellen im System, darunter die unzureichende Abgeltung der kommunalen Dienste im einvernehmlichen Kindesschutz, finanzielle Fehlanreize sowie das Fehlen eines wirksamen Controllings und einer systematischen Qualitätsentwicklung. Neu werden die Voraussetzungen geschaffen, dass alle Kindesschutzfälle – unabhängig davon, ob sie einvernehmlich oder angeordnet sind – adäquat begleitet werden.
Ausblick
Bis Mitte 2028 werden die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. Dazu gehören die Definitionen der wesentlichen Begriffe im einvernehmlichen Kindesschutz, der Rollen und Zuständigkeiten der Akteurinnen und Akteure sowie der Qualitätsstandards für die Aufgabenerfüllung. Zudem geht es um Fragen der Finanzierung und des Controllings. Die Ausarbeitung der Grundlagen erfolgt unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen.
Angebotsplanung der Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche (KJA)
Ziel
Im Zeitraum von 2022-2025 wird erstmals ein Planungszyklus zur Erstellung der Angebots- und Kostenplanung der besonderen Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Darauf aufbauend wird dem Regierungsrat voraussichtlich im Jahr 2025 ein erster Bericht zur Angebots- und Kostenplanung vorgelegt. Das neue Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) sieht periodisch die Erstellung einer Planung für Angebote und Kosten vor. Diese Angebotsplanung ist das zentrale, strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der besonderen Förder- und Schutzleistungen. Gestützt darauf werden vielfältige, qualitativ gute und quantitativ ausreichende ambulante und stationäre Leistungen für Kinder mit einem besonderen Förder- und Schutzbedarf bereitgestellt.
Bilanz
Per 1. Januar 2022 trat das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) in Kraft. Gestützt darauf wurde im Zeitraum von 2022-2025 erstmals ein Planungszyklus zur Erstellung der Angebots- und Kostenplanung der besonderen Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. In einem strukturierten und transparenten Prozess wurden unter Einbezug der relevanten Akteurinnen und Akteure die Situation umfassend analysiert und darauf aufbauend die Ziele und Massnahmen für den kommenden Planungszyklus 2026-2029 festgelegt. Ziel der Angebotsplanung ist es, ein ausreichendes, gutes und vielfältiges Angebot an Leistungen sicherzustellen und dabei einen wirtschaftlichen und nach fachlichen Kriterien bedarfsgerechten Ressourceneinsatz zu gewährleisten. Die Ergebnisse des Planungsprozesses wurden dem Regierungsrat Ende 2025 vorgelegt.
Ausblick
Der Regierungsrat hat die DIJ damit beauftragt, die im Bericht aufgeführten Ziele und Massnahmen im Planungszyklus 2026-2029 umzusetzen. Sie zielen unter anderem auf den bedarfsorientierten Ausbau des stationären Angebots sowie die Weiterentwicklung des Angebots für Care-Leaver (junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in einem Heim oder einer Pflegefamilie verbracht haben) und für Kinder mit Behinderungen. Ein hoher Handlungsdruck besteht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von geeigneten Plätzen für die Versorgung von sogenannten hochbelasteten Minderjährigen. Die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen soll unter Einbezug der betroffenen Anspruchsgruppen und in Zusammenarbeit mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erfolgen.
Vier kantonale Einrichtungen als Teil der DIJ (KJA)
Ziel
Für die stationären und pädagogischen Einrichtungen der DIJ wird eine neue Zuordnung sowie ein neues Führungsmodell etabliert, das Governance-Überlegungen bestmöglich Rechnung trägt. Seit dem 1. Januar 2023 sind die vier kantonalen Einrichtungen (BEObachtungsstation Bolligen, Jugendheim Lory, Schulheim Schloss Erlach und Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz) administrativ-organisatorisch dem Kantonalen Jugendamt angegliedert. Als strategische Führungsorgane werden über alle vier Einrichtungen insgesamt drei Kommissionen eingesetzt (eine gemeinsame für die BEObachtungsstation Bolligen und das Jugendheim Lory), die als vorgesetzte Organisationseinheit der Einrichtungen fungieren und die konzeptionelle Ausrichtung und Gestaltung der Leistungsangebote der Einrichtungen verantworten.
Bilanz
Der Grosse Rat hat im Jahr 2021 beschlossen, die fünf kantonalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der kantonalen Verwaltung zu belassen und auf eine Ausgliederung zu verzichten. Seit dem 1. Januar 2023 sind vier Einrichtungen (BEObachtungsstation Bolligen, Jugendheim Lory, Schulheim Schloss Erlach und Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz) administrativ-organisatorisch dem Kantonalen Jugendamt (KJA) angegliedert. Als strategische Führungsorgane wurden Kommissionen eingesetzt, die als vorgesetzte Organisationseinheit der Einrichtungen fungieren und die konzeptionelle Ausrichtung und Gestaltung der Leistungsangebote der Einrichtungen verantworten. Dieses neue Führungsmodell soll Governance-Überlegungen Rechnung tragen und eine Gleichbehandlung zwischen privaten und kantonalen Einrichtungen weitgehend sicherstellen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten wurden in den ersten drei Umsetzungsjahren laufend angepasst, so dass sich das neue Modell etablieren konnte.
Ausblick
Die Einrichtungsleitungen und -kommissionen werden sich weiterhin intensiv mit der Ausrichtung des Angebots am teils veränderten Bedarf sowie den damit verbundenen Fragen zu Standorten und Infrastruktur, Organisation, Personalentwicklung und Finanzierung auseinandersetzen. Das KJA wird mit den übrigen Beteiligten die Optimierung der Supportprozesse und die Weiterentwicklung des Führungsmodells vorantreiben.