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15. Februar 2019
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Organisationsgesetz: Teilrevision zum Umsetzen der Direktionsreform verabschiedet
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Direktionsreform: Gesetzesvorlage geht in den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Organisationsgesetzes zu Handen der parlamentarischen Beratung durch den Grossen Rat verabschiedet. Die Revision des Gesetzes ist Voraussetzung für die geplante Direktionsreform. Die Vorlage wird in der Junisession 2019 beraten.

Wie sich bei den Projektarbeiten zur Direktionsreform gezeigt hat, ist eine solche Reform im Kanton Bern aufgrund der geltenden Gesetzeslage heute mit einem komplexen politischen Prozess verbunden, der mehrere Jahre dauert. Dieser erschwert es der Regierung, die Organisation der kantonalen Verwaltung rasch den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und veränderten Bedürfnissen anzupassen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, dass ihm der Grosse Rat über eine Änderung des Organisationsgesetzes die Kompetenz zur Zuteilung der Aufgaben der Direktionen überträgt.

Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Im Rahmen der im November 2018 abgeschlossenen Vernehmlassung gingen von den angeschriebenen 77 Adressaten 43 Stellungnahmen ein. Davon stimmen 18 der Vorlage ohne Stellungnahme zu oder verzichten auf Bemerkungen. Das Kernstück der Vorlage, die vorgeschlagene Verschiebung der Kompetenz an den Regierungsrat zur Zuteilung von Aufgaben an die Direktionen und deren Bezeichnung, wurde in 18 Stellungnahmen kommentiert, wovon 14 die Kompetenzverschiebung begrüssen. In einer Stellungnahme wird jedoch ein Genehmigungsvorbehalt des Parlaments gefordert, in einer anderen wird die Kompetenzverschiebung abgelehnt. Weitere Vernehmlassungsadressaten fänden es sinnvoll, den Grossen Rat bei Änderungen von Organisationsverordnungen frühzeitig mittels Vernehmlassungen einzubeziehen. Zudem weisen sie darauf hin, dass häufige Wechsel der Zuständigkeiten der Direktionen zu vermeiden seien.

Der Regierungsrat hält im nun zuhanden des Grossen Rates verabschiedeten Antrag zur Teilrevision des Organisationsgesetzes (OrG) an der Kompetenzverschiebung fest, da er auf veränderte Bedürfnisse bei der Aufgabenzuweisung an die Direktionen rasch reagieren möchte, wie dies der Bund und die meisten Kantone handhaben. Auch einen Genehmigungsvorbehalt des Parlaments lehnt der Regierungsrat ab. Er würde den dargelegten Zielen der Vorlage entgegenstehen und wäre mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung schwer zu vereinbaren (Art. 88 Abs. 2 KV). Hingegen möchte der Regierungsrat bei Verordnungsänderungen über die Zuweisung von Aufgaben an die Direktionen jeweils die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen über die geplanten Änderungen informieren und bei Bedarf konsultieren. Damit wäre der Einbezug der parlamentarischen Kommissionen des Grossen Rates in den heute üblichen Verfahren bei Verordnungsanpassungen sichergestellt. 

Kerninhalte der Revision des Organisationsgesetzes

Mit der Revision des OrG soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, die Aufgaben der einzelnen Direktionen selber auf dem Verordnungsweg zuzuweisen. Gegenwärtig beschränkt sich die Regelungskompetenz der Regierung in der Verwaltungsorganisation auf den detaillierten Aufgabenbeschrieb. Gleichzeitig mit der Kompetenzverlagerung soll das OrG neu mit Kriterien ergänzt werden, nach welchen der Regierungsrat die Aufgaben unter den Direktionen verteilt (Aufgaben müssen im Zusammenhang stehen, zweckmässige Führung, ausgewogene Portefeuilles, etc.).

Grundsatzentscheide des Regierungsrates zur Direktionsreform

Die nun verabschiedete Teilrevision des OrG setzt die im letzten Sommer getroffenen Grundsatzentscheide des Regierungsrates zur Direktionsreform um. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, nur eine Lesung zur Teilrevision des OrG durchzuführen, da sich die Teilrevision auf die Frage der Kompetenzverschiebung bei der Aufgabenzuweisung beschränkt. Mit einer raschen Umsetzung der Direktionsreform auf den 1. Januar 2020 lassen sich Unsicherheiten beim Personal und unklare Führungsverhältnisse vermeiden.

Angepasste Aufgabenportefeuilles der Direktionen und neue Direktionsbezeichnungen

Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Reform erhalten die sieben Direktionen ein Profil entlang ihrer jeweiligen Kernaufgaben, was zu einer politisch ausgewogeneren Verteilung ihrer Aufgaben führt. Der gewählte Reformansatz stellt die bisherige Aufgabenteilung der kantonalen Direktionen nicht völlig auf den Kopf, sondern ermöglicht gezielte Aufgabenverschiebungen, zur Hauptsache bei der Volkswirtschaftsdirektion, der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, der Gesundheits- und Fürsorgedirektion und der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion.

  • Mit der Reform wird die heutige Volkswirtschaftsdirektion gestärkt. Als Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) erhält sie neu die Verantwortung für den bisher in der BVE angesiedelten Energiebereich. Der grösste Teil des Umweltbereichs wird bei diesem Umsetzungsvorschlag in der WEU zusammengefasst. Wie in der Vernehmlassung gefordert, soll der Veterinärdienst per 1. Januar 2021 aus dem Amt für Landwirtschaft und Natur herausgelöst und in ein eigenes Amt für Veterinärwesen in der neuen WEU überführt werden. Zudem wird das Kantonale Labor von der heutigen GEF in die künftige WEU verschoben.

  • In der leicht gestärkten Direktion für Inneres und Justiz (DIJ, vormals JGK) werden sämtliche raumbezogenen Aufgaben wie Raumordnung, Führen des Grundbuchs und die Geoinformation gebündelt. Die heute auf vier Direktionen verstreuten Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich sollen innerhalb der Direktion in einem Amt zusammengefasst werden.

  • Die heutige BVE wird als Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) in eine Einheit umgebaut, die alle investitionsintensiven Bereiche wie die Strassen, den Hochwasserschutz, alle Wasserbelange, das kantonale Immobilienmanagement sowie den öffentlichen Verkehr umfasst.

  • Die heutige GEF wird nicht in zwei Direktionen aufgeteilt, erhält aber den neuen Namen Gesundheits- und Integrationsdirektion (GID). Ab Mitte 2020 ist die GID zuständig für die Gewährung der kantonalen Sozialhilfe zugunsten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen. Mit der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern soll deren Arbeitsmarktintegration deutlich erhöht und möglichst viele Personen von der Sozialhilfe abgelöst werden.

Bei den anderen Direktionen und der Staatskanzlei kommt es, wenn überhaupt, nur zu geringfügigen Anpassungen. Die Polizei- und Militärdirektion wird in Sicherheitsdirektion (SID) und die Erziehungsdirektion in Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) umbenannt. Von der Direktionsreform sind gut 300 Mitarbeitende betroffen, die in eine andere Direktion wechseln.

Die Ergebnisse der Analyse, welche den Regierungsrat zur beantragten Direktionsreform und zur Teilrevision des OrG veranlasst haben, sind im Bericht «Ergebnisse UDR zur Phase I» festgehalten, der dem Grossen Rat parallel zur Teilrevision des OrG in der Sommersession zur Kenntnis gebracht wird.

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