Logo Kanton Bern / Canton de BerneDirektion für Inneres und Justiz
08. Januar 2024
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Medienmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz
:
Pflegekinderaufsicht neu geregelt

Seit Anfang Jahr ist neu das Kantonale Jugendamt für die Pflegekinderaufsicht zuständig. Es hat diese Aufgabe von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden übernommen. Zudem werden die operativen Aufsichtstätigkeiten neu regional durch 14 Sozialdienste sichergestellt. Damit soll der Pflegekinderbereich harmonisiert, qualitativ weiterentwickelt und gestärkt werden.

Die Aufsicht im Pflegekinderbereich ist seit dem 1. Januar 2024 neu geregelt. Die Massnahmen stützen sich auf das Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG), das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Kantonales Jugendamt übernimmt allgemeine Aufsicht

Seit dem 1. Januar sind im Kanton Bern nicht mehr die 12 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), sondern das Kantonale Jugendamt (KJA) für die Pflegekinderaufsicht zuständig. Die Pflegekinderaufsicht beinhaltet die Abklärung der Eignung von Pflegeeltern und die Aufsicht über die Pflegeverhältnisse. Das Ziel dieses Zuständigkeitswechsels ist die Stärkung des Pflegekinderbereichs durch eine Harmonisierung und qualitative Weiterentwicklung der Aufsicht.

Operative Aufsicht ist neu regional organisiert

Die operative Aufsicht umfasst die Abklärungen und die Aufsicht mit direktem Kontakt zu den Familien. Dafür sind zwar weiterhin Sozialdienste oder spezialisierte Kindesschutzdienste zuständig. Neu sind aber diese Pflegekinderaufsichtsdienste (PKA-Dienste) für ganze Regionen zuständig. Grundsätzlich ist in jedem der 11 kantonalen KESB-Kreise ein Sozialdienst mit der Aufgabe betraut. Ausnahme sind die KESB-Kreise Emmental und Mittelland Süd, bei denen aufgrund der hohen Fallzahlen je zwei Dienste bezeichnet wurden. Im KESB-Kreis Berner Jura behält die Gemeinde Moutier bis zum Kantonswechsel einen eigenen PKA-Dienst. Die Konzentration der Aufgaben ermöglicht den zuständigen Personen eine Spezialisierung.

Für die Pflegefamilien wechselt je nach Kreis die direkte Ansprechstelle. Keine Auswirkungen hat der Zuständigkeitswechsel auf die Begleitung durch so genannte Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege (DAF). Rund 40% aller Pflegeverhältnisse werden durch eine/n DAF begleitet und unterstützt. 

Beratung und Weiterbildung für Pflegefamilien

Seit April 2022 können sich Pflegefamilien kostenlos an eine unabhängige, allgemeine Beratungsstelle wenden. Die Beratungsstelle wird durch die Stiftung Berner Gesundheit betrieben und koordiniert auch die Weiterbildungsgutscheine. Pflegeeltern werden durch den Kanton mit maximal 500 Franken pro Person und pro Jahr für Weiterbildungen unterstützt, die einen Bezug zur Tätigkeit als Pflegefamilie haben.

«Bern ist ein Familienkanton», betont die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann. «Ich freue mich, dass wir mit verschiedenen Massnahmen den Pflegekinderbereich stärken und weiterentwickeln können. Er ist ein tragender Pfeiler in der Kinder- und Jugendhilfe.»

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