Der Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden war nicht optimal. Zu diesem Schluss kamen die beiden Experten Ueli Friederich und Martin Buchli, nachdem sie den Informationsaustausch unter den Kantons- und Gemeindebehörden im Fall von Peter Hans Kneubühl untersucht hatten. Bei diesem Fall wurde im September 2010 ein Kantonspolizist bei einem Einsatz zur Sicherstellung des Zutritts zur Liegenschaft von Peter Hans Kneubühl in Biel schwer verletzt. Der mutmassliche Täter, Peter Hans Kneubühl, konnte nach mehrtägiger Flucht angehalten und festgenommen werden.
Unkomplizierte Hilfe bei Unsicherheiten
Die Ergebnisse der von den beiden Experten durchgeführten Untersuchung bestätigten, dass die Rechtsgrundlagen zum Informationsfluss unter den Behörden komplex sind und auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden sollten. Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor des Kantons Bern, beauftragte daher Ueli Friedrich und Martin Buchli, ein Hilfsmittel in der Form eines Handbuches zu erstellen. Dieses soll den Angestellten von Kantons- und Gemeindeverwaltungen bei Unsicherheiten unkompliziert weiterhelfen. Die beiden Experten haben in enger Zusammenarbeit mit diversen kantonalen und kommunalen Behördenmitgliedern ein Handbuch erarbeitet, das für relevante Fallkategorien die anwendbaren Rechtsgrundlagen definiert, den wünschbaren Fluss der Informationen regelt und damit die Zusammenarbeit der involvierten Behörden von Kanton und Gemeinden vereinfacht. Ausserdem haben sie aufgezeigt, wie ihrer Ansicht nach die Gesetzgebung optimiert werden könnte.
Ziel wurde mit dem Handbuch erreicht
Das neue Handbuch soll den Behörden ermöglichen, sich innert nützlicher Frist mit dem Datenschutz vertraut zu machen, in dringlichen Situationen die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Entscheide zu fällen. Regierungsrat Christoph Neuhaus gab sich an der Medienkonferenz von heute Montag (5. November 2012) überzeugt, dass dieses Ziel mit dem Handbuch erreicht wird. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion wird das Handbuch den kantonalen und kommunalen Behörden zustellen und auf der Homepage der Datenschutzaufsichtsstelle öffentlich zugänglich machen. Die Empfehlungen der beiden Experten zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen wird die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion umgehend prüfen.