Für viele Haushalte im Kanton Bern sind die steigenden Krankenkassenprämien eine grosse Belastung. Gleichzeitig ist der Anteil der Bevölkerung, der Prämienverbilligung erhält, seit 2023 gesunken. Analysen zeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bezugsquote von mindestens 25 Prozent der Bevölkerung für 2026 voraussichtlich unterschritten wird. Mit der Anpassung der Einkommensobergrenze reagiert der Regierungsrat auf diese Entwicklung.
Rund 16,5 Millionen Franken zusätzlich für Prämienverbilligung
Per 1. Januar 2027 erhöht der Regierungsrat die Einkommensobergrenzen für den Anspruch auf Prämienverbilligung. Voraussichtlich rund 16,5 Millionen Franken werden damit zusätzlich für Prämienverbilligung eingesetzt. Sie sind im Budget enthalten. Von den Massnahmen profitieren voraussichtlich rund 9200 Haushalte, die erstmals Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten oder deren bestehender Anspruch steigt. Darunter befinden sich rund 5200 Haushalte mit Familien und Kindern sowie rund 4000 Haushalte von Alleinstehenden und kinderlosen Paaren. Insgesamt werden dadurch schätzungsweise 19 000 Personen beziehungsweise 8000 Haushalte neu anspruchsberechtigt. Bei weiteren rund 1200 Haushalten mit etwa 2500 Personen erhöht sich der bestehende Anspruch, weil sie aufgrund der höheren Einkommensobergrenzen in eine andere Einkommensklasse fallen.
Bezugsquote steigt wieder auf über 25 Prozent
Mit den beschlossenen Massnahmen steigt die Bezugsquote voraussichtlich auf rund 25,35 Prozent. Dies entspricht einer Zunahme von rund 1,75 Prozentpunkten. Damit erfüllt der Regierungsrat die gesetzliche Vorgabe, wonach zwischen 25 und 45 Prozent der Kantonsbevölkerung mit einer Prämienverbilligung entlastet werden sollen.
Abklärungen sind weitgehend automatisiert
Das Verfahren zur Ermittlung der Prämienverbilligungsansprüche bleibt unverändert: Rund 95 Prozent der Ansprüche werden vom Amt für Sozialversicherungen auf Basis der Steuerveranlagung automatisch ermittelt. Die anspruchsberechtigten Personen müssen in diesen Fällen keinen Antrag stellen. Bestimmte steuerfreie Leistungen, die keinen eigentlichen Einkommenscharakter haben – beispielsweise eine Hilflosenentschädigung – sollen bei der Berechnung der Prämienverbilligung künftig korrekt berücksichtigt werden. Damit wird den Vorgaben des Verwaltungsgerichts Rechnung getragen. Da solche Leistungen im Steuerveranlagungssystem als steuerfreie Einkünfte ausgewiesen werden, müssen Betroffene neu eine Korrektur ihrer für die Prämienverbilligung massgebenden Einkünfte beantragen. Das Amt für Sozialversicherungen wird diese Information über verschiedene Kanäle verbreiten. Für Personen mit jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sowie mit Sozialhilfe ist kein solcher Antrag erforderlich.
Zusätzlich 200 Millionen Franken ab 2028
Ab 2028 wird der Kanton Bern rund 200 Millionen Franken zusätzlich für Prämienverbilligungen ausgeben. Hintergrund sind neue Vorgaben des Bundes infolge des Indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative. Die Vorbereitungen zur Umsetzung sind am Laufen.
Zitat
Regierungsrätin Aline Trede, Direktorin für Inneres und Justiz: «Die Krankenkassenprämien sind für viele Haushalte eine grosse finanzielle Belastung. Mit den Massnahmen können wir nächstes Jahr gezielt mehr Menschen entlasten. Besonders wichtig ist mir, dass Familien mit Kindern und Alleinerziehende unterstützt werden. Ab 2028 werden 200 Mio. Franken mehr für Prämienverbilligung eingesetzt.»