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12. September 2008
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Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung: Einsatzstrategie für die neuen Regierungsstatthalterämter

Mit Blick auf die Umsetzung der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung hat der Regierungsrat des Kantons Bern eine Einsatzstrategie für die neuen Regierungsstatthalterämter festgelegt. Künftig schliesst der Regierungsrat Leistungsvereinbarungen mit der Gesamtheit der Ämter ab. Über die Zuordnung der Aufgaben und Ressourcen zu den einzelnen Ämtern entscheidet eine Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter.

Mit dem Inkrafttreten der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung anfangs 2011 werden im Kanton Bern die bisherigen 26 Amtsbezirke mit 27 Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern durch 10 Verwaltungskreise mit je einem Regierungsstatthalter bzw. Regierungsstatthalterin abgelöst. Mit der nun verabschiedeten Einsatzstrategie konkretisiert der Regierungsrat die Gesetzgebung und definiert seine Erwartungen an die künftigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter.

Der Regierungsrat erwartet von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern, dass sie ihn und seine Beschlüsse loyal im Verwaltungskreis vertreten, ihn unterstützen und ihm objektiv und frühzeitigüber Wichtiges aus dem Verwaltungskreis berichten. Er wird seinerseits die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalterüber wichtige Ereignisse und Vorhaben informieren, welche die Verwaltungskreise betreffen. Somit geht es um eine kooperative Zusammenarbeit im Interesse des gesamten Kantons.

Mit der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wird zugleich auch die Neue Verwaltungsführung (NEF) für diese Verwaltungsbereiche eingeführt. Damit erfahren die Führungsinstrumente eine bedeutende Veränderung. Der Regierungsrat wird inskünftig Leistungsvereinbarungen mit der Gesamtheit der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter abschliessen und darin die Aufgaben und die personellen undübrigen Ressourcen festschreiben. Die Zuordnung zu den einzelnen Regierungsstatthalterämtern ist Sache der künftigen Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. Diese wird einen Ausschuss zur Vorbereitung dieser Geschäfte einsetzen. Die Geschäftsleitung und der Ausschussüberwachen auch die Einhaltung der Leistungsvereinbarung und der gesetzten Leistungsziele. Die Geschäftsleitung ist gegenüber dem Regierungsrat verantwortlich. Die Aufsicht wird auch inskünftig durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ausgeübt.

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