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30. Oktober 2026
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Schnellere Verfahren für Solar- und Windanlagen: Baugesetz wird angepasst

Bewilligungsverfahren zu Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen beschleunigt werden. Dazu verpflichtet der am 1. April 2026 in Kraft getretene sogenannte «Beschleunigungserlass» des Bundes die Kantone. Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung war im Kanton Bern in einem ersten Schritt der Erlass einer befristeten Einführungsverordnung vorgesehen. Der Grosse Rat hat in der Herbstsession deutlich gemacht, dass er die Umsetzung im Rahmen eines Gesetzes vorzieht. Der Regierungsrat respektiert diesen Wunsch und hat beschlossen, die Umsetzung des Beschleunigungserlasses im Rahmen einer Baugesetzrevision weiterzuführen.

Mit dem sogenannten «Beschleunigungserlass», einer Änderung des eidgenössischen Energiegesetzes, verpflichtet der Bund die Kantone, für den Bau, die Erweiterung und Erneuerung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse ein kantonales Plangenehmigungsverfahren (KPGV) vorzusehen. Sämtliche notwendigen planerischen Voraussetzungen und Bewilligungen sollen in einem einzigen konzentrierten Verfahren in der Zuständigkeit des Kantons erteilt werden. Der Entscheid beinhaltet die Nutzungsplanung, alle kantonalen und kommunalen Bewilligungen, allfällige Enteignungsrechte sowie die Festlegung der Erschliessung, der Installationsplätze und der Abmessungen für die Anlagen. Die Kantone regeln, ob die Zustimmung der Standortgemeinden erforderlich ist. Gesuchstellende können verlangen, dass anstelle des KPGV das ordentliche Planungs- und Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird. 

Debatte in der Herbstsession des Grossen Rates

Verschiedene überwiesene parlamentarische Vorstösse befassten sich in den letzten Jahren mit der Windenergieplanung und Verfahren bei Windenergieprojekten. Zuletzt setzte sich der Grosse Rat in der Herbstsession anlässlich der Behandlung der Motion 113-2026 Fiechter (SVP Oberwil) «Mitspracherecht der Gemeinden bei Windenergieprojekten gesetzlich verankern» mit der Umsetzung des Beschleunigungserlasses auseinander. Insbesondere die Fragen des Umsetzungsverfahrens und der Zustimmung der Standortgemeinde gaben zu vielen Voten Anlass. Dabei brachte der Grosse Rat zum Ausdruck, dass er im Kanton Bern keine zweistufige Umsetzung mit befristeter dringlicher Umsetzungsverordnung und späterer Überführung in das Gesetz wünscht. Die Umsetzung soll direkt mittels einer Gesetzesvorlage im Grossen Rat erfolgen. 

Entscheid des Regierungsrates

Der Regierungsrat respektiert die Haltung des Grossen Rates und verzichtet auf den Erlass einer dringlichen Einführungsverordnung. Er gibt damit einem demokratisch breit abgestützten Gesetzgebungsverfahren den Vorrang. Unter den gegebenen Umständen ist das der schnellste Weg zur Umsetzung des Beschleunigungserlasses.

Im Gesetzgebungsverfahrens werden sich im Rahmen der Vernehmlassung Behörden, Organisationen, Parteien und interessierte Personen zur Vorlage äusseren können. Die anschliessende Debatte im parlamentarischen Prozess garantiert eine breite Legitimation und Akzeptanz der zukünftigen Regelung.

Weiteres Vorgehen

Die bisherigen Arbeiten zum Erlass einer dringlichen befristeten Umsetzungsverordnung werden in ein Gesetzgebungsprojekt überführt. Es ist vorgesehen, für die Umsetzung des Beschleunigungserlasses das Baugesetz anzupassen, da dort Planungs- und Baubewilligungsverfahren geregelt sind. Die Ergebnisse der Konsultation zur zunächst geplanten befristeten dringlichen Umsetzungsverordnung werden in die nun umgehend startenden Gesetzgebungsarbeiten einfliessen. Dabei werden auch die überwiesenen Vorstösse umgesetzt.

Für eine möglichst rasche Umsetzung soll dem Grossen Rat beantragt werden, die Vorlage in einer einzigen Lesung zu behandeln. Auch bis zum Inkrafttreten der Vorlage können Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vorangetrieben werden. Die ordentlichen Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren bleiben bis dahin uneingeschränkt anwendbar.

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert gezielt die erneuerbaren Energien. Es ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

Dokumente

  • Referat, Beschleunigungserlass, Medienkonferenz, 30.10.2026
  • Faktenblatt, Beschleunigungserlass, Medienkonferenz, 30.10.2026
  • Präsentation, Beschleunigungserlass, Medienkonferenz, 30.10.2026
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