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28. Januar 2008
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Kanton Bern reicht Gesuch für vier regionale Naturpärke ein

aid. Der Bund soll im Kanton Bern den Aufbau von vier regionalen Naturpärken unterstützen. Der Kanton reicht für den bereits bestehenden Parc régional Chasseral und die Parkprojekte Diemtigtal, Gantrisch und Thunersee-Hohgant ein entsprechendes Gesuch ein. Gleichzeitig hat der Regierungsrat mit einer kantonalen Einführungsverordnung die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau nachhaltig erfolgreicher Pärke erlassen.

Auf Anfang November 2007 haben die vier bernischen Parkkandidaten Chasseral (ca. 380 km², davon 64 km² im Kanton Neuenburg), Diemtigtal (ca. 140 km²), Gantrisch (ca. 395 km², davon 65 km² im Kanton Freiburg) und Thunersee-Hohgant (ca. 330 km²) ihre Gesuche für die Errichtungsphase beim Kanton eingereicht. Nach der Prüfung der umfangreichen Dossiers durch die kantonalen Fachstellen ist das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung der Meinung, dass alle vier Parkkandidaten im Kanton Bern grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen. Es reicht deshalb auf Ende Januar 2008 beim Bundesamt für Umwelt für alle vier Pärke ein Gesuch um finanzielle Unterstützung der Errichtung ein.

Als nächstes wird der Bund die Gesuchsunterlagen evaluieren. Im Spätsommer 2008 soll der Entscheid fallen, welche Parkprojekte die Anforderungen des Bundes erfüllen und für die Aufbauphase finanzielle Beiträge erhalten. Anschliessend werden Bund und Kanton eine Programmvereinbarung abschliessen. Der Kanton wird seinerseits mit den Trägerschaften der Pärke einen Leistungsvertrag für die rund dreijährige Errichtungsphase unterzeichnen. Geplant ist, dass diese Verträge noch vor Ende 2008 abgeschlossen werden, damit die vom Bund ausgewählten Pärke rückwirkend für das laufende Jahr von Finanzhilfen profitieren können.   

Mit der Einführungsverordnung„Pärke“ schafft der Regierungsrat die rechtliche Grundlage für die kantonale Parkstrategie der nächsten Jahre. Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben des Kantons beim Aufbau und Betrieb der regionalen Naturpärke, die Gewährung und Bemessung von finanziellen Beiträgen des Kantons sowie die Sicherstellung der Mitwirkung der Bevölkerung beim  Aufbau der Pärke. Unter anderem legt sie fest, dass die Stimmberechtigten oder das Parlament die Beteiligung einer Gemeinde an einem Park gutheissen müssen. Der Kanton kann sich maximal mit einem Drittel an den Kosten des Aufbaus und Betriebs eines Naturparks beteiligen, falls der Bund sich auch engagiert.

Die neue Verordnung tritt auf Anfang 2008 in Kraft. Sie ist auf maximal fünf Jahre befristet und muss bis spätestens Anfang 2013 in ordentliches Rechtüberführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte in allen vier Berner Parkprojekten die Errichtungsphase abgeschlossen sein und es sollte klar sein, welche der Projekte vom Bund schliesslich das begehrte Label„Park von nationaler Bedeutung“ erhalten. Bereits im Herbst 2006 hatte der Grosse Rat einen Rahmenkredit von 6,4 Millionen Franken für den Aufbau und Betrieb der neuen Pärke in den Jahren 2007 bis 2011 bewilligt.

Es gibt drei Typen Pärke von nationaler Bedeutung: Nationalpärke, regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke. Aufgrund der Vorgaben des Bundes ist im Kanton Bern auf absehbare Zeit nur der Aufbau regionaler Naturpärke realistisch. Ein regionaler Naturpark ist ein mindestens 100 km² grosses, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftliche Qualität auszeichnet und in dem sich die vorhandenen und künftig errichteten Bauten und Anlagen besonders gut in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz sollen in einem regionalen Naturpark„die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und aufgewertet werden“ sowie„die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen gefördert werden“. Für die finanzielle Förderung von Pärken stehen dem Bund mittelfristig 10 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, für das Jahr 2008 sind 3,5 Millionen budgetiert. 

 

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