Die Vorlage sieht vor, dass die zuständige Stelle der Justizleitung den Bundesbehörden melden soll, wenn biometrisch erkennungsdienstliche Daten gelöscht werden können. Weiter wurden die Zuständigkeiten für die Einschränkung oder Aufhebung von Berufsverboten präzisiert. Dazu wurde die Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot praktisch wörtlich übernommen. Bei Jugendlichen soll die Einzelrichterin bzw. der Einzelrichter über die Verlängerung von Verboten entscheiden. Schliesslich sollen Streitigkeiten zum Markenschutz im Kanton Bern vor dem Handelsgericht ausgetragen werden.
Die bewährten Verfahrensabläufe sollen im Grundsatz beibehalten, jedoch effizienter ausgestaltet werden. So soll bei Einvernahmen, die die Kantonspolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft führt, in Zukunft mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft die einvernehmende Person selbst das Protokoll führen können. Bisher musste dafür stets eine zweite Person beigezogen werden.
Wieder eingeführt wird zudem die Möglichkeit der Kantonspolizei, ausserhalb eines Strafverfahrens Massnahmen zum Schutz gefährdeter Personen zu treffen. Diese Bestimmung schliesst vor allem eine Lücke bei Fällen, in denen das bundesrechtliche Zeugenschutzgesetz nicht anwendbar ist.
Im Vernehmlassungsverfahren stiessen die Anpassungen des Einführungsgesetzes zur Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozessordnung grösstenteils auf Zustimmung. Allerdings wurde die Ausgestaltung von Einvernahmen angepasst, welche die Kantonspolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchführt. Die ursprünglich vorgesehene uneingeschränkte Kompetenz der Kantonspolizei, delegierte Einvernahmen bei einfachen Fällen auch alleine durchführen zu können, steht nun unter dem Vorbehalt, dass die Staatsanwaltschaft zustimmt. Diese Lösung trägt dem Stellenwert der Einvernahmeprotokolle und dem Ziel, qualitativ hochstehende Einvernahmen durchzuführen, besser Rechnung. Schliesslich werden keine Begnadigungskompetenzen vom Grossen Rat an den Regierungsrat delegiert. Für diese Aufgabenverschiebung gab es bei den politischen Parteien mehrheitlich keine Zustimmung.