Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung genehmigt. Der Gebührentarif der Regierungsstatthalterämter (RSTA; Anhang 9) wurde überarbeitet, insbesondere die Erhebung der Baubewilligungsgebühren. Damit setzt der Regierungsrat die Empfehlungen der Finanzkontrolle um. Diese hatte unter anderem verlangt, dass bei der Gebührenerhebung das Kostendeckungsprinzip besser umgesetzt wird. Neu gilt ein Rahmentarif und der konkrete Aufwand wird bei der Bemessung miteinbezogen.
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