Mit den im Herbst 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Energiegesetzes («Solaroffensive») erleichterte der Bund die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen. Gestützt auf diese Neuerungen reichte die Bauherrschaft Morgeten Solar AG am 25. Oktober 2023 beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental ein Baugesuch für den Neubau einer alpinen Photovoltaik-Grossanlage mit diversen Nebenanlagen (Erstellung Mehrzweckgebäude mit Trafostation und Sömmerungsstall, Neubau Erschliessungsweg zu Mehrzweckgebäude, Erstellen einer temporären Transportseilbahn sowie partielle Kurvenverbreiterungen an bestehender Alpstrasse Morgeten) ein. Während der Auflagefrist gingen insgesamt vier Einsprachen von nationalen Umweltschutzverbänden ein.
Prioritäres Verfahren
Gestützt auf die Solaroffensive des Bundes erklärte der Regierungsrat des Kantons Bern das Baubewilligungsverfahren für die alpinen Photovoltaik-Grossanlagen aufgrund der vom Bund knapp bemessenen zeitlichen Vorgaben als prioritär. Das heisst, sämtliche beteiligten kantonalen Behörden haben diesbezügliche Verfahren beschleunigt zu behandeln. Dank der engen, konstruktiven Zusammenarbeit und der guten Koordination zwischen den kantonalen Fachstellen und der Leitbehörde konnte die Regierungsstatthalterin das komplexe Verfahren innerhalb weniger Monate prüfen und das Baugesuch mit Entscheid von heute Freitag, 3. Mai 2024, bewilligen.
Einsprachen und Umweltverträglichkeitsprüfung
Die einsprechenden Umweltschutzverbände äusserten in erster Linie Bedenken betreffend die Auswirkungen der alpinen Solaranlage auf die Umwelt, den Landschaftsschutz und die Lebensräume der Flora und Fauna. Trotz der erleichterten Bewilligungsvoraussetzungen war im vorliegenden Baubewilligungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aufgrund der Einsprachen und Amtsberichte der Fachstellen hat die Bauherrschaft im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens einige Projektanpassungen vorgenommen (z.B. Änderungen in der Anordnung der Modultische). Die vom Amt für Energie und Umwelt (AUE) in der Umweltverträglichkeitsprüfung definierten Auflagen hat die Regierungsstatthalterin in ihren Gesamtbauentscheid aufgenommen. Auch die vereinbarten Punkte der Bauherrschaft mit dem WWF wurden im Gesamtbauentscheid weitgehend berücksichtigt. Somit kann die alpine Photovoltaik-Grossanlage auf der Alp Morgeten unter Einhaltung des geltenden Umweltrechts realisiert und betrieben werden.
Separate Genehmigung der Anschlussleitungen
Die für die alpine Solaranlage notwendigen elektrischen Anschlussleitungen sind in einem separaten Plangenehmigungsverfahren des Bundes zu genehmigen. Das Plangenehmigungsverfahren ist derzeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) hängig. Mit einer Bedingung im Gesamtbauentscheid der Regierungsstatthalterin ist sichergestellt, dass die Bauherrschaft mit der Realisierung der alpinen Photovoltaik-Grossanlage auf der Alp Morgeten erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Genehmigung der Anschlussleitungen durch das ESTI bzw. das Bundesamt für Energie beginnen darf.
Die Baubewilligung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Gesamtbauentscheid der Regierungsstatthalterin kann innert 30 Tagen Beschwerde direkt an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erhoben werden.