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29. August 2007
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Die Baubewilligungsverfahren werden weiter optimiert

aid. Die Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern sollen weiter optimiert werden. Insbesondere bei komplexen Bauprojekten sollen die Verfahren noch effizienter werden. Weiter sind eine Lockerung der Baubewilligungspflicht und Anpassungen an das Bundesrecht geplant. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende November 2007.

Der Regierungsrat hat die heutigen Vorschriftenüber das Baubewilligungsverfahrenüberprüft. Diese sind schon heute in weiten Teilen optimal und ermöglichen eine effiziente Verfahrensführung. Zu diesem Schluss kam im Jahr 2003 eine vom Regierungsrat eingesetzte Expertengruppe. Punktuell sind aber noch Verbesserungen möglich; diese sollen mit der vorliegenden Revision umgesetzt werden. Gleichzeitig werden weitereÄnderungen des Bau- und Planungsrechts vorgeschlagen, die sich zur Anpassung an  das Bundesrecht oder auf Grund der Erfahrungen in der Praxis aufdrängen.

Kernpunkte der Revision sind:

  • Optimierung und Steigerung der Effizienz des Baubewilligungsverfahrens, insbesondere bei komplexen Vorhaben. Der Regierungsrat erhält die Kompetenz, Verfahren für Bauvorhaben, die imübergeordneten Interesse des Kantons liegen, für prioritär zu erklären. Solche Vorhaben werden beschleunigt behandelt. Die Behörden erhalten neue Instrumente, um Verfahren mit zahlreichen Einsprechern einfacher durchführen zu können.
  • Liberalisierung der Baubewilligungspflicht durch Ausdehnung der baubewilligungsfreien Vorhaben. Das Dekretüber das Baubewilligungsverfahren listet heute die baubewilligungspflichtigen und baubewilligungsfreien Bauvorhaben auf. Neu sollen nur noch die baubewilligungsfreien Bauvorhaben aufgelistet und die Liste erweitert werden. So sollen kleine Fahrnisbauten für touristische Zwecke bis zu sechs Monaten pro Kalenderjahr bewilligungsfrei aufgestellt werden dürfen, wie dies eine vom Grossen Ratüberwiesene Motion verlangt.
  • Anpassungen des Verbandsbeschwerderechts an die Entwicklungen auf Bundesebene. In Erfüllung einer vom Grossen Ratüberwiesenen Motion wird das kantonale Verbandsbeschwerderecht analog der Bestimmungen des Bundesrechts eingeschränkt. Beschwerdeberechtigt sind nur noch gesamtkantonal tätige Organisationen (bisher auch lokale Organisationen). Die Organisationen müssen seit zehn Jahren bestehen (bisher fünf).
  • Anpassung der Vorschriftenüber den geschützten Uferbereich und den Raumbedarf der Fliessgewässer an das Bundesrecht. Das Bundesrecht verlangt, dass beim Uferschutz vermehrt derökologischen Funktion der Gewässer Rechnung getragen wird. Der Regierungsrat erhält die Kompetenz, dazu nähere Vorschriften zu erlassen. Die Gemeinden erhalten den Auftrag, in ihren Nutzungsplänen den geschützten Uferbereich festzulegen.
     
  • Änderung der Bestimmungüber die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Eine Abschöpfung des Planungsmehrwerts bei Grundstücken deröffentlichen Hand soll ausgeschlossen werden.


Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 1. September bis zum 30. November 2007. DieVernehmlassungsunterlagensind im Internet zu finden. Im Mai 2008 soll der Entwurf durch den Regierungsrat verabschiedet werden. Die Beratung im Grossen Rat ist geplant für September 2008, das Inkrafttreten für den 1. September 2009.

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