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27. April 2023
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Vernehmlassung zur Gesetzgebung betreffend Ergänzungsleistungen

Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) geht bis am 1. August 2023 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat dafür die Zustimmung erteilt.

Die Reform der Ergänzungsleistungen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Um sie rechtzeitig im Kanton Bern umsetzen zu können, mussten die dafür notwendigen Bestimmungen in einer Dringlichkeitsverordnung – der Einführungsverordnung über die Umsetzung der EL-Reform – erlassen werden. Sie wird mit der vorliegenden Änderung des EG ELG durch ordentliches Recht abgelöst. Zudem ist die gesetzliche Grundlage für den Zugriff der Ausgleichskasse des Kantons Bern auf eine zentrale Personendatensammlung (GERES) anzupassen.

Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.

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