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22. September 2023
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Neue Beschwerdeentscheide i. S. Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

28.04.2023 | Sprache: Französisch

2019.JGK.7958

a Werden mehrere Grundstücke gleichzeitig bzw. in einem Vertrag erworben, hat das Grundbuchamt bereits bei der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen zu klären, ob und wenn ja welches Grundstück der Erwerberin bzw. dem Erwerber voraussichtlich als Hauptwohnsitz dienen wird und in welchem Umfang eine Steuerbefreiung nach der entsprechenden Kaufpreisaufteilung überhaupt in Frage kommt. Eine Steuerbefreiung ist nur für den Erwerb des Grundstücks möglich, das als Hauptwohnsitz dient. (E. 5.2) b Beim Erwerb einer Stockwerkeinheit, die als Hauptwohnsitz dienen wird, unterliegt das Entgelt für damit verbundene reglementarische Sondernutzungsrechte als liegenschaftlicher Wert der Handänderungssteuer. Eine Steuerbefreiung ist nur auf dem Kaufpreis für die Stockwerkeinheit möglich, nicht aber auf dem Entgelt für reglementarische Sondernutzungsrechte. Deshalb hängt eine Steuerbefreiung der Stockwerkeinheit nicht davon ab, ob die reglementarischen Sondernutzungsrechte selber genutzt oder vermietet werden. (E. 5.3)


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

05.08.2022 | Sprache: Deutsch

2020.DIJ.5733

a Der Beweis, dass der Hauptwohnsitz innert zweier Jahre begründet worden ist (Art. 11b Abs. 2 HstG), muss vor Ablauf der Stundungsfrist erbracht werden (Art. 17a Abs. 2 HG in der bis 31.3.2023 geltenden Fassung). b Dieser Beweis kann auch durch den Nachweis eines Umzugsunternehmens erbracht werden, dass der Umzug in die Liegenschaft rechtzeitig erfolgt ist.


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

29.11.2022 | Sprache: Deutsch

2020.DIJ.2437

a Die Eröffnung von Verfügungen des Grundbuchamts muss nach dem VRPG (Art. 44 Abs. 2), d.h. eingeschrieben erfolgen. Beim Veranlagungsverfahren für die Handänderungssteuer handelt es sich nicht um ein Massenverfahren wie bei der direkten Steuer, wo die Eröffnung mit A Plus-Post genügt. b Die 2-jährige Einzugsfrist (Art. 11b Abs. 2 HstG) wird nur bei Renovationsbedürftigkeit gewährt, nicht aber, wenn bloss die Fenster ersetzt werden. c Im vorliegenden Fall liegt kein überspitzer Formalismus vor.


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

29.11.2022 | Sprache: Deutsch

2021.DIJ.2375

Es ist keine ausschliessliche Wohnnutzung, wenn sich in der Liegenschaft der Sitz einer GmBH befindet (Art. 11b Abs. 1 HstG). Daran ändert nichts, dass sich die Büros für Kundenkontakt in einem anderen Haus befinden.


Handänderungssteuer

Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

18.10.2022 | Sprache: Deutsch

2020.DIJ.8757

a Das Verschicken einer Erinnerung durch das Grundbuchamt, dass die Frist ablaufen werde, ist frei-willig. Der Beschwerdeführer kann sich nicht darauf berufen, die Erinnerung nicht erhalten zu haben. b Nachweise für die Steuerbefreiung sind vor Fristablauf einzureichen (Art. 17a Abs. 1 HG in der bis 31.3.2023 geltenden Fassung). Die frühere Praxis, dass die Einreichung bis zur Rechtskraft der Verfügung über die Befreiung möglich ist, galt nur, als das Grundbuchamt eine Nachfrist nach Fristablauf setzte. c Im vorliegenden Fall liegt keine Gleichbehandlung im Unrecht vor.


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