Der Regierungsrat hat einen ersten Teil von Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Neuerungen betreffen unter anderem die raschere Behandlung von trölerischen (absichtlich verzögernden) Eingaben, die Kostenregelung im Beschwerdeverfahren sowie die Ausdehnung der Kostenvorschusspflicht für ausländische Beschwerdeführer/innen in bestimmten Konstellationen. Einer der drei parlamentarischen Vorstösse, auf welche die Teilrevision unter anderem zurückgeht, hatte die Einführung eines Fristenstillstands für gesetzliche Fristen im verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Beschwerdeverfahren gefordert. Aufgrund der grossmehrheitlich ablehnenden Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren beantragt der Regierungsrat, den Fristenstillstand nicht einzuführen. Der zweite Teil der Änderungen des VRPG betrifft die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Diese hängt von den Fortschritten der Bundesgesetzgebung zum selben Thema ab.