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27 décembre 2022
Aperçu des communiqués

Cinq nouvelles décisions disciplinaires et une nouvelle taxation officielle

Cinq nouvelles décisions disciplinaires et une nouvelle décision de taxation officielle rendues par la Direction de l’intérieur et de la justice sont entrées en force. Elles sont publiées sur notre site Internet:

Procédure disciplinaire 2020.DIJ.6181 du 12 octobre 2021: Individualisierungspflicht Art. 28 Abs. 4 NV

Chapeau:

Der Notar hat in zwei Fällen die Individualisierungspflicht gemäss Art. 28 Abs. 4 NV verletzt.

Procédure disciplinaire 2020.DIJ.6384 du 8 juillet 2022: Interessenwahrungspflicht Art. 37 NG

Chapeau:

Der Notar hat die Handlungsfähigkeit einer bei der öffentlichen Beurkundung nicht persönlich anwesenden Vertragspartei vor der Beurkundung nicht überprüft, obwohl Anlass dazu bestanden hätte. Das zuständige Grundbuchamt wies die Grundbuchanmeldung des Kaufsrechtsvertrags in der Folge wegen fehlender Handlungsfähigkeit des Vertretenen (Kaufsrechtsbelasteten) ab. Der Notar hat durch das Unterlassen von Abklärungen zur Handlungsfähigkeit des Vertretenen die Interessenwahrungspflicht verletzt.

Procédure disciplinaire 2021.DIJ.295 du 27 septembre 2021: Individualisierungspflicht Art. 28 Abs. 4 NV

Chapeau:

Die Notarin hat in mindestens drei Fällen die Individualisierungspflicht gemäss Art. 28 Abs. 4 NV verletzt.

Procédure disciplinaire 2021.DIJ.5943 du 8 juillet 2022: Wahrheitspflicht Art. 34 NG

Chapeau:

Die Notarin hat die Urschrift nach der öffentlichen Beurkundung abgeändert, jedoch keine Nachtragsbeurkundung vorgenommen. Die Schlussverbale der Urkunde wurden dadurch teilweise unwahr. Die Notarin hat mit ihrer Vorgehensweise die Wahrheitspflicht verletzt. Zudem ist keine öffentliche Urkunde entstanden.

Procédure disciplinaire 2021.DIJ.6597 du 30 juin 2022: Individualisierungspflicht Art. 28 Abs. 4 NV 

Chapeau:

Der Notar hat in zwei Fällen die Individualisierungspflicht gemäss Art. 28 Abs. 4 NV verletzt.

Taxation officielle 2021.DIJ.609 du 4 juillet 2022: Steuerinventar, Eröffnung Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein und Ausfertigungen 

Chapeau:

Ein Leistungskontrollblatt genügt den Anforderungen an eine detaillierte Rechnung nicht. Im Moderationsverfahren kann die Höhe des Honorars für die nebenberufliche Tätigkeit grundsätzlich nicht überprüft werden. Die Maximalgebühr für die Errichtung des Steuerinventars ist gerechtfertigt, jedoch dürfen für den Nachtrag zum Steuerinventar keine zusätzlichen, über die Maximalgebühr hinausgehenden Gebühren verrechnet werden. Für die Eröffnung des Ehe- und Erbvertrags darf nur die Minimalgebühr verlangt werden, für den Erbenschein nur Fr. 200.-- (anstatt Fr. 560.--). Es ist nicht belegt, dass die Beteiligten Ausfertigungen des Steuerinventars verlangt haben, weshalb diese Gebühr nicht geschuldet ist.


Le lien ci-dessous vous donne accès aux décisions:

Décisions

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