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Der Religionsvielfalt gerecht werden

Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und Herkunft ist eine gesellschaftliche Errungenschaft, die in einer zusammenwachsenden Welt aktiv gepflegt werden muss.

Seit rund 500 Jahren steht der Kanton Bern in einem engen Verhältnis zur evangelisch-reformierten Landeskirche. Im 19. Jahrhundert wurden die Beziehungen zwischen Kirchen und Staat auf die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche ausgedehnt. Die jüdischen Gemeinden Bern und Biel erhielten 1997 die öffentlich-rechtliche Anerkennung.

Die Religionslandschaft des Kantons Bern hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert: Gemäss der 2020 veröffentlichten Datenerhebungen des Bundesamts für Statistik bilden die Reformierten mit 49% zwar nach wie vor die grösste Gruppe, aber nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung (ab 15 Jahren).

Der Anteil der Menschen ohne Religionszugehörigkeit beträgt aktuell 23%. Zudem ist die Religionslandschaft des Kantons Bern aufgrund der Zuwanderung von Menschen anderer Religionszugehörigkeit deutlich vielfältiger geworden. Rund 12 Prozent der Bernerinnen und Berner gehören heute einer privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaft an.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Kanton Bern eine zeitgemässe Religionspolitik, die sowohl der Religionsvielfalt als auch den gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen Rechnung trägt.

Bilanz

Das neue Landeskirchengesetz ist seit dem 1.1.2020 in Kraft. Es bildet die Grundlage für das partnerschaftliche Verhältnis zu den anerkannten Landeskirchen und betont deren Beitrag zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege.

Seit dem 1.1.2020 sind rund 600 Pfarrpersonen nicht mehr beim Kanton Bern, sondern direkt von der jeweiligen Landeskirche angestellt. Die finanziellen Mittel dafür kommen im bisherigen Umfang von rund 72,6 Mio. Franken jährlich vom Kanton. Ab 2026 richtet der Kanton den Kirchen einen Sockelbeitrag zur Wahrung der historischen Rechtstitel im Zusammenhang mit der Übernahme der Kirchengüter aus. Zudem unterstützt er die Kirchen mit einem Beitrag für ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Mit dieser sanften Entflechtung von Kirchen und Staat wird die Autonomie der Landeskirchen gestärkt.

  • Landeskirchengesetz

Für Religionsfragen ist der «Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten» (BKRA) zuständig. Seit 2020 gehört auch die Vielfalt der Religionslandschaft des Kantons Bern zu seinem Aufgabenbereich, was sich in der Ergänzung «religiös» in der Stellenbezeichnung ausdrückt.

2021 hat die Stelle des BKRA in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation eine digitale Religionslandkarte entwickelt. Sie macht die Religionslandschaft des Kantons Bern sichtbar und erleichtert dem Kanton den Aufbau von Beziehungen zu privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften. Gemeinschaften aus über 20 verschiedenen religiösen Traditionen sind an mehr als 630 Standorten im Kanton Bern aktiv. Die Karte veranschaulicht die Vielfalt der Religionen und macht die Standorte der Religionsgemeinschaften erstmals für eine breite Öffentlichkeit digital zugänglich. Das Projekt ist gut gestartet: Mehr als 90 Prozent der kontaktierten Gemeinschaften wirken mit.

Ausblick

Die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Landeskirchen fordert beide Seiten heraus. Im Rahmen der Umsetzung des neuen Landeskirchengesetzes gilt es zu klären, welche Aufgaben der Landeskirchen im staatlichen Interesse liegen.

Eine weitere Herausforderung ist der Einbezug jenes Drittels der Bevölkerung in die künftige Religionspolitik, das nicht in einer Landeskirche vertreten ist. Die verschiedenen Religionsgemeinschaften des Kantons Bern unterscheiden sich theologisch, aber auch aufgrund der Sprache, des Organisationsgrads sowie der unterschiedlichen Erfahrungen mit staatlichen Strukturen in Herkunftsländern. Der Beziehungsaufbau und die Kontaktpflege fordern verschiedene kantonale Stellen heraus. Die DIJ plant folgende Schritte:

  • Auf der Grundlage des neuen Landeskirchengesetzes soll das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Kanton und Landeskirchen erneuert und weiterentwickelt werden.

  • Die Kontakte zu den privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften sollen ermöglichen, staatliche Ungleichbehandlungen zwischen den Religionen leichter zu erkennen und wo möglich zu reduzieren.

  • Die Vernetzung mit relevanten Akteuren verschiedener Religionsgemeinschaften soll rasches Handeln ermöglichen – im Alltag und im Krisenfall

  • Die digitale Religionslandkarte soll in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften weiter gepflegt und ergänzt werden.
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