Logo Kanton Bern / Canton de BerneDirektion für Inneres und Justiz

Für ein leistungsfähiges Justizsystem

Die Justiz ist von der Verwaltung unabhängig. Die Justizleitung ist zuständig für die Verwaltung der Ressourcen von Obergericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht. 

Die Gesetzgebung im Bereich der Justiz und der weiteren Aufgabenfelder der Direktion für Inners und Justiz (DIJ) ist Sache der Direktion. Zuständig dafür ist das Rechtsamt. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen führt das Rechtsamt zudem Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren durch und verfasst die Entscheide des Regierungsrates und der Direktion. Zudem steht es dem Regierungsrat und der Direktion für rechtliche Begutachtungen zur Verfügung.

Zuständige Ämter

  • Rechtsamt der DIJ

  • Justiz des Kantons Bern

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