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04. April 2025
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Reduzierte Kostenbeteiligung bei Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

Familien sollen sich künftig weniger stark an den Kosten für stationäre und ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf beteiligen müssen. Gleichzeitig soll die Berechnung der Kostenbeteiligung vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Teilrevision der Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV) beschlossen. Er setzt damit die Motion 116-2023 (Lerch, SVP) um und entspricht dem Anliegen der Petition «für bezahlbare Familienbegleitung im Kanton Bern». Mit der Revision werden zudem Anpassungen an der Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen (ALKV) als Folge der geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung vorgenommen. Die Änderungen treten am 1. August 2025 in Kraft.

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