Der Regierungsrat des Kantons Bern erhöht den Betrag für persönliche Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern in den Ergänzungsleistungen per 1. Januar 2024 von 367 auf 387 Franken. Er hat eine entsprechende Änderung der Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung genehmigt. Die Anpassung berücksichtigt die aufgelaufene Teuerung. Damit erfüllt der Regierungsrat eine vom Grossen Rat überwiesene Motion. Diese hatte verlangt, dass der Betrag für persönliche Auslagen der aktuellen Kaufkraft angepasst werden soll.