Logo Kanton Bern / Canton de BerneDirektion für Inneres und Justiz

Einfach, aktiv, digital

Mit den Regierungsrichtlinien «Engagement 2030» und mit der Strategie «Digitale Verwaltung des Kantons Bern» will der Regierungsrat die digitale Transformation der Kantonsverwaltung vorantreiben. Die staatlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sollen kontinuierlich zum Nutzen aller ausgebaut werden.

Mit dem Motto «einfach, aktiv, digital» wollen die DIJ und ihre Ämter einen Beitrag zur Erreichung der Ziele im Bereich E-Government leisten. Mit raschen Entscheiden und einfachen Strukturen will sie den Bedürfnissen der Bevölkerung möglichst entsprechen. Dazu gehört, den Dialog mit den Gemeinden, der Wirtschaft und weiteren Stakeholdern zu stärken und über den digitalen Ausbau einen einfachen Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen.

Bilanz

Die DIJ hat in der laufenden Legislatur zahlreiche Digitalisierungsvorhaben umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden sowie Unternehmen im Kanton und andere Direktionen können verschiedene Geschäftsprozesse mit der DIJ nun digital abwickeln und rascher Informationen austauschen oder abrufen. Dazu gehören:

Raum

  • eBau: Elektronische Abwicklung der Gesuchseinreichung und -prüfung von Baubewilligungsverfahren bei Regierungsstatthalterämtern und Gemeinden. Das seit 2015 in Aufbau befindliche elektronische Baubewilligungsverfahren eBau kann seit dem Sommer 2019 im ganzen Kanton freiwillig genutzt werden.

  • ePlan: Elektronisches Planerlassverfahren mit dem Ziel, die Nutzungsplanungen der Gemeinden elektronisch vorzuprüfen und zu genehmigen.
  • eMitwirkung: Erstmals wurde die elektronische Mitwirkung 2020 mit einer neuen Software für die Richtplananpassungen 2020 genutzt. Gemeinden, Organisationen und weitere Beteiligte konnten ihre Stellungnahme sehr einfach digital eingeben und auch die Auswertung in der Verwaltung wurde vereinfacht.
  • Geoportal & Geodaten:

    • Seit Juni 2018 konnten auf dem Geoportal des Kantons Bern 42 neue Geodatensätze aufgeschaltet werden. Bei den bestehenden 373 Geodatensätzen wurden insgesamt rund 5000 Daten-Aktualisierungen vorgenommen. Infolge gesteigerter Automatisierung können aktuellere Daten rascher zur Verfügung gestellt werden.

    • Seit Mitte 2021 ist das kantonale Geoportal für Mobilgeräte nutzbar. Somit können im Freien mit der Lokalisierungsfunktion die in nächster Umgebung verorteten Geoinformationen abgefragt und genutzt werden.

  • ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen): Seit Juni 2018 konnte der ÖREB-Kataster für weitere 177 Gemeinden vollständig aufgeschaltet werden (total 325). Bei 14 Gemeinden fehlt nur noch die Nutzungsplanung. Zurzeit stehen im ÖREB-Kataster rund 20 Themen zur Verfügung.

  • Leitungskataster: Im Leitungskataster wurden seit 2018 von 518 (+242) verschiedenen Werken eine kumulierte Leitungslänge von ca. 95’000 km (+15'000 km) geliefert. In mehr als 324 (+244) Gemeinden kann bei der zuständigen Datenverwaltungsstelle bereits heute Zugang zum Leitungskataster gewährt werden.
  • GRUDIS public: Die öffentlichen Daten des Grundbuchs nach Bundesrecht (Informationen bezüglich Grundstück, Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und öffentlichen Anmerkungen) können seit Mitte letzten Jahres grundstücksbezogen über GRUDIS public abgerufen werden. Dieser Service wird täglich für ca. 1200 Abfragen von Grundstücken in Anspruch genommen.

Gemeinden

  • eUmzug: Wer umzieht soll sich digital bei der Wohngemeinde an- oder abmelden können. Seit Februar 2019 bieten sukzessive immer mehr Gemeinden (zurzeit 92 oder 27 % der Gemeinden) diese Dienstleistung versuchsweise an. Und dies mit Erfolg: Bisher haben rund 34‘000 Bürgerinnen und Bürger eUmzug genutzt. Es ist ein gemeinsames Projekt von DIJ/AGR (Gesetzgebung) und Finanzdirektion (FIN)/Amt für Informatik und Organisation (KAIO) (technische Lösung) mit Versuchsbetrieb 2019-2021.

Prämienverbilligung

  • Online-Rechner und Online-Antrag für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verbilligung von Krankenkassenprämien (sofern das Anrecht nicht auf Basis der Steuerdaten automatisch ermittelt werden kann): Seit 2019 können Anträge auf Prämienverbilligung online gestellt werden, seit 2021 ist dies medienbruchfrei via das kantonale Webportal BE-Login auch mittels elektronischer Identität möglich.

Recht

  • eANR - elektronisches Anwalts- und Notariatsregister seit 2018

  • eNotariatsprüfungen - Durchführung der schriftlichen Zulassungsprüfungen für Notarinnen und Notare mit elektronischen Hilfsmitteln analog der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit 2019.
  • eBUP - Anpassung Baugesetzgebung: Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zur Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung von eBau und ePlan. Der Grosse Rat hat im Dezember 2020 die Änderung des Baugesetzes und des Baubewilligungsdekretes beschlossen. Die Vorlage inkl. Änderung der BauV (Vollzugsbestimmungen) tritt am 1. März 2022 in Kraft.

 

Betreibungsregister

  • Bestellung elektronische Betreibungsauszüge gemäss Standards des Bundesamts für Justiz

Handelsregister

  • Bestellung elektronische Handelsregisterauszüge

Betreibungen

  • eGant – seit Januar 2021 werden Sachwerte im Rahmen von Betreibungs- und Konkursverfahren elektronisch versteigert bzw. verwertet.

Ausblick

In den nächsten Jahren werden weitere Digitalisierungsschritte folgen. Dabei wird unter anderem wichtigen rechtlichen Vorarbeiten des Bundes im Projekt «Justitia 4.0» (Digitalisierung der Akten der Justiz sowie Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und Schaffung eines Bundesgesetzes über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltung und Justiz) Rechnung zu tragen sein. Daran angelehnt folgt die Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen, um weitere Digitalisierungsschritte zu ermöglichen. Rechtliche Hindernisse oder formal bisher «analoge» Kriterien für den Rechtsverkehr mit der Verwaltung sollen beseitigt und Anreize geschaffen werden, damit der elektronische und verbindliche Rechtsverkehr mit der Verwaltung mit neuen Technologien gefördert werden kann.

Unter anderem will die DIJ gemeinsam mit weiteren involvierten eidgenössischen und kantonalen Stellen folgende Vorhaben umsetzen:

Recht

  • eRechtsverkehr - Revision des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) und von weiteren Rechtsgrundlagen

Raum

  • eBau: Ab dem 1. März 2022 sind die Baugesuche von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Zusätzlich sind die Pläne in zweifacher Papierausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Damit müssen die Unterlagen der eingereichten Baugesuche durch die Behörden elektronisch in eBau bearbeitet werden. Auch kann die öffentliche Auflage des Baugesuchs in elektronischer Form über eBau erfolgen (Dienstleistung für die Gemeinden).
  • ePlan: Ebenfalls ab dem 1. März 2022 folgt die Einführung des elektronischen Planerlassverfahrens, womit die elektronischen Nutzungsplanungsdaten anstelle von Papierdokumenten zu rechtsverbindlichen Daten werden. Die Einführung von ePlan, inklusive eines neuen Datenmodelles, wird somit im Zeitraum zwischen 2022 und 2026 stattfinden. Das AGR schliesst mit jeder Gemeinde eine Vereinbarung über den Einführungszeitpunkt ab. Ein wichtiger Schritt in Richtung digitales Primat im Kanton Bern.

  • eMitwirkung: Das Instrument soll in Zukunft auch bei Vernehmlassungen und Mitwirkungen angewandt werden.

  • ÖREB-Kataster: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Geplant ist, für die 14 verbleibenden Gemeinden die Nutzungsplanung im ÖREB-Kataster einzuführen. Mit der Strategie-Periode 2020-2023 wird der ÖREB-Kataster weiterentwickelt. In den nächsten drei Jahren sollen zehn weitere Themen wie z.B. Planungszonen, Waldreservate oder Überflutungsflächen aus den Wasserbauplänen integriert werden.

  • Leitungskataster: Bis Ende 2022 sollte in den restlichen 15 Gemeinden im Kanton Bern der Leitungskataster eingeführt sein, damit die Bürgerinnen und Bürger, Baufachpersonen, Investorinnen und Investoren bei der Datenverwaltungsstelle der Gemeinde Auskunft zum Leitungskataster einholen können. Ziel ist es, die noch ausstehenden Daten der Bundesstellen/Bundesbetriebe (ASTRA, armasuisse, BFE, SBB) zu integrieren.

  • Geoportal: Der bestehende Viewer des Geoportals wird in den kommenden 18 Monaten abgelöst werden. Die neue Oberfläche wird bedienungsfreundlicher, bietet ein grösseres Informationsangebot an und die verfügbaren Themen können frei miteinander kombiniert werden.

Gemeinden

  • eAnzeiger: Mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes wird für die Gemeinden die Wahlfreiheit geschaffen, ihre amtlichen Bekanntmachungen entweder weiterhin in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger oder neu in elektronischer Form zu veröffentlichen. Dazu wurden die Bestimmungen über die amtlichen Publikationsorgane der Gemeinden ergänzt. In der Wintersession 2021 hat der Grosse Rat der Gesetzesänderung zugestimmt. Sie tritt auf Anfang 2023 in Kraft. Gemeinden, die zusammen innerhalb einer Verwaltungsregion einen amtlichen Anzeiger herausgeben, können grundsätzlich erst auf Anfang 2025 zur elektronischen Form wechseln.
  • eUmzug: Die Evaluation hat ein positives Bild ergeben. eUmzug soll deshalb bei allen Gemeinden per Anfang 2024 eingeführt werden. Dazu muss das Gesetz angepasst werden.

Leistungen für Kinder mit Förder- und Schutzbedarf

  • eKFSG: Die Umsetzung des neuen Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) erfolgt über eine neue technische Umgebung. Insbesondere können die Leistungserbringer/innen Eingaben, Anliegen und Rechnungen über einen eigenen Zugang online einbringen.

Handelsregister

  • Die Einsicht in die Handelsregister-Belege soll elektronisch möglich sein.

Obligatorische Krankenkassenversicherung

  • Grundsätzlich untersteht jede Person, die sich in der Schweiz aufhält bzw. erwerbstätig ist, der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist möglich, wenn die Gesuchstellenden einer bestimmten Personengruppe angehören und mit ihrer aktuellen Krankenkasse über einen Versicherungsschutz für Behandlungen in der Schweiz verfügen, welcher den schweizerischen Anforderungen entspricht (gleichwertiger Versicherungsschutz). Ab Anfang 2022 wird es möglich sein, dieses Gesuch elektronisch zu stellen.
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