Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Einführungsverordnung zur EU-Datenschutzrichtlinie genehmigt. Die EU-Richtlinie regelt den Schutz von personenbezogenen Daten, die zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung bearbeitet werden. Die Richtlinie muss bis am 1. August 2018 im kantonalen Datenschutzrecht umgesetzt werden. Weil das Datenschutzgesetz bis zu diesem Zeitpunkt nicht angepasst werden kann, werden die Regelungen vorerst in einer Dringlichkeitsverordnung zusammengefasst.
Einführungsverordnung zur EU-Datenschutzrichtlinie