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23. April 2024
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Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 23. April 2024
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Ausserordentliche Gemeindeversammlung in Kiesen kann stattfinden

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kiesen können am 25. April 2024 an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung über die «Kreditgenehmigung für die Dorf- und Schulentwicklung» abstimmen. Die Regierungsstatthalterin weist das Gesuch um Absetzung der Gemeindeversammlung ab und entzieht der Beschwerde gegen die Vorbereitung der Vorlage die aufschiebende Wirkung.

Beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ist eine Beschwerde gegen die ausserordentliche Gemeindeversammlung Kiesen «Dorf- und Schulentwicklung» vom 25. April 2024 eingegangen. Der Beschwerdeführer rügt im Wesentlichen die anlässlich der Informationsveranstaltung vom 21. März 2024 vom Gemeindepräsidenten gemachte Äusserung «Kommen Sie alle am 25. April mit einem Ja zur Abstimmung. Alle, die dagegen sind, sollen zu Hause bleiben und Fernsehschauen.»

Der Beschwerdeführer hat mittels vorsorglicher Massnahme beantragt, die anstehende ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 sei abzusetzen. Die Regierungsstatthalterin hat bei der Gemeinde Kiesen eine Stellungnahme eingeholt. Die Gemeinde Kiesen hat beantragt, die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 sei durchzuführen und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Regierungsstatthalterin hat am 22. April 2024 das Gesuch um Absetzung der Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 abgewiesen und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.

In Bezug auf die Rüge der Beeinflussung der freien Willensbildung durch die Äusserung des Gemeindepräsidenten gelangt die Regierungsstatthalterin zum Schluss, dass die erfolgte Äusserung die Gebote der Sachlichkeit und Objektivität, die an behördliche Interventionen gestellt werden, vermissen lässt. Sie wertet diese demnach als unzulässige behördliche Intervention.

Zu prüfen galt es im Vorfeld der a.o. Gemeindeversammlung vom 25. April 2024, inwiefern die nicht sachliche und nicht objektive Äusserung die freie Willensbildung entscheidend zu beeinflussen vermag. Dies hat die Regierungsstatthalterin aufgrund einer vorläufigen Würdigung verneint.

Die Diskussion und Vorbereitung der Planung «Dorf- und Schulentwicklung» in der Gemeinde Kiesen findet seit 2018 statt. Die Information der Bevölkerung über den Planungsstand erfolgte fortlaufend. Die Stimmberechtigten besassen bzw. besitzen demnach hinreichend Möglichkeiten, sich aus anderen Informationsquellen über die Abstimmungsvorlage ein Bild zu machen, so dass der Einfluss der unzulässigen behördlichen Intervention anlässlich der Informationsveranstaltung vom 21. März 2024 durch den Gemeindepräsidenten nicht entscheidend für die freie Willensbildung sein dürfte.

Eine Absetzung der Gemeindeversammlung würde in die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingreifen, haben diese doch Anspruch darauf, dass die angesetzte Abstimmung am vorgesehenen Termin stattfindet. Zudem wäre eine Absetzung der Gemeindeversammlung für die Gemeinde Kiesen mit erheblichen Kosten verbunden.

Aus diesen Gründen hat die Regierungsstatthalterin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen und das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (Absetzung der Gemeindeversammlung vom 25. April 2024) abgewiesen. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 «Dorf- und Schulentwicklung» kann stattfinden.

Die Regierungsstatthalterin weist darauf hin, dass das Beschwerdeverfahren damit noch nicht abgeschlossen ist. Ein abschliessender Entscheid zur Beschwerde und demnach zur Gültigkeit der kommenden Abstimmung vom 25. April 2024 wird erst im Nachgang zu derselben ergehen. Eine abschliessende Beurteilung der Beschwerde vor der a.o. Gemeindeversammlung ist aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse nicht möglich.

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