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29. Juli 2022
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Medienmitteilung vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland vom 29. Juli 2022
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Regierungsstatthalterin bewilligt Schulraum für das Oberstufenzentrum Baumgarten

Die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland hat die Baubewilligung für die Umnutzung der zwei Türme 6 und 7 an der Nussbaumstrasse 29 als Oberstufenzentrum Baumgarten mit Nebenbestimmungen erteilt. Mit der Umnutzung des leer stehenden Bürogebäudes wird dringend benötigter Schulraum bereitgestellt

Gegen das Baugesuch gingen während der öffentlichen Bekanntmachung mehrere Einsprachen ein. Dabei wurden vor allem Bedenken in Bezug auf die Zonenkonformität und den angeblich ungeeigneten Standort für eine Schule sowie die beantragten Ausnahmen geäussert.

Die von den Einsprechenden gerügte Zonenwidrigkeit konnte die Leitbehörde nicht feststellen. Die Dienstleistungszone, in welcher sich die fraglichen Gebäude befinden, lässt mit wenigen Ausnahmen praktisch alle Nutzungsarten, insbesondere auch die vorliegende Schulnutzung, zu.

Die Bedenken der Einsprechenden betreffend den Standort – namentlich zu wenig Pausenflächen im Freien; Lärm- und Feinstaubbelastung sowie weitere Gefahren im Zusammenhang mit der nahen Autobahn – erwiesen sich ebenfalls als unbegründet. Der zur Verfügung stehende Raum im Freien wird soweit möglich als Pausenfläche genutzt; insbesondere wird auch eine Dachterrasse als Pausenraum zur Verfügung stehen. Eine Lärmschutzwand sorgt für eine Abschirmung vom Strassenlärm und dient zugleich als Absturzsicherung gegen die Autobahn. Betreffend die geltend gemachte Lärmbelastung wurden sämtliche zielführenden und zumutbaren Massnahmen zur Lärmreduktion ergriffen, sodass lediglich noch in drei von rund 26 Schulzimmern die Immissionsgrenzwerte um max. 2 dB(A) überschritten werden. Angesichts des sehr wichtigen öffentlichen Interesses an der Bereitstellung von Schulraum sind diese minimalen Grenzwertüberschreitungen hinzunehmen und werden von der Regierungsstatthalterin als unproblematisch erachtet.

Alle involvierten Amts- und Fachstellen stimmen dem Baugesuch zu. Nach umfassender Gesamtwürdigung hat die Regierungsstatthalterin festgestellt, dass sämtliche Einsprachepunkte öffentlich-rechtlich unbegründet sind und hat die Baubewilligung unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen erteilt.

Notiz an die Redaktionen:

Auskünfte erteilt am 29. Juli 2022 zwischen 14.00 und 14.30 Uhr:

Ladina Kirchen, Regierungsstatthalterin, Tel. 031 635 94 00

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