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23. Oktober 2023
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Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 23. Oktober 2023
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Regierungsstatthalterin weist Beschwerde gegen Abstimmungsbotschaft betreffend Personalreglement der Stadt Bern vom 18. Juni 2023 ab

Mit Entscheid vom 20. Oktober 2023 weist die Regierungsstatthalterin eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft zu der städtischen Referendumsvorlage betreffend Personalreglement ab. Die Beschwerde war gegen die Beschlüsse des Stadtrats gerichtet, mit welchen die genannte Abstimmungsbotschaft genehmigt wurde. 

Bereits vor der Abstimmung hatte die Regierungsstatthalterin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, wodurch die Abstimmung am 18. Juni 2023 wie geplant durchgeführt werden konnte. Die Vorlage wurde mit einer deutlichen Mehrheit von der Stimmbevölkerung angenommen. 

Gegen die Stadtratsbeschlüsse vom 2. März 2023 betreffend die Genehmigung der Abstimmungsbotschaft «Anstellungsbedingungen der Stadt Bern: Teilrevision des Personalreglements (Referendum)» reichten drei Beschwerdeführer am 13. März 2023 eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein.  

Die Beschwerdeführer rügten insbesondere die Streichung einer Formulierung in der Botschaft, welche die Mehrkosten beim Teuerungsausgleich betrafen. Gestrichen wurde das Beispiel, dass bei einer Teuerung von 2.5% dies finanzielle Auswirkungen von 8.25 Millionen Franken hat. Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass die Nennung des Betrags den Stimmbürgern das Risiko bei der Annahme der Vorlage aufzeigen soll. Gerügt wurde daher die Unterdrückung von Tatsachen. 

Die neue Formulierung der Botschaft zum Teuerungsausgleich erfolgte auf Antrag der Kommission für Ressourcen, Wirtschaft, Sicherheit und Umwelt (RWSU) und wurde vom Stadtrat genehmigt. Mit der neuen Formulierung wurde in der Botschaft festgehalten, dass bei einem Teuerungsausgleich von beispielsweise einem Prozent Kosten von jährlich 3.3 Millionen Franken anfallen werden.  

Die Regierungsstatthalterin erachtet auch in der neuen Formulierung die Kostenkonsequenz als transparent, da die Stimmbevölkerung durch eine einfache Rechenoperation die Auswirkung bei Annahme der Vorlage ersehen konnte. Eine Unterdrückung von Tatsachen kann daher nicht festgestellt werden.  

Zudem ist das Abstimmungsergebnis bei einem Ja-Stimmenanteil von 57.64% und einem Stimmenunterschied von 6'309 deutlich ausgefallen. Demnach hat die Regierungsstatthalterin aufgrund der Rechtsprechung und mit Blick auf das deutliche Abstimmungsergebnis von einer Aufhebung des Abstimmungsergebnisses vom 18. Juni 2023 abgesehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.  

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